Erlass zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU:
Schon seit Oktober 1996 gibt es in Schleswig-Holstein eine Härtefallkommission (HFK), deren Arbeit mit dem im Zuwanderungsgesetz enthaltenen §23a AufenthG seit 2005 eine gesetzliche Grundlage hat. Die Härtefallkommission in Schleswig-Holstein kann angerufen werden, wenn Geflüchtete oder andere Ausländerinnen und Ausländer aus Schleswig-Holstein befürchten, dass die von der zuständigen Ausländerbehörde geforderte Ausreise oder angestrebte Abschiebung in ihr Herkunftsland für sie eine besondere Härte darstellen würde. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. ist Gründungsmitglied in diesem formal behördenunabhängigen Gremium; gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Religionsgemeinschaften und Wohlfahrtsverbänden sowie VertreterInnen des Innenministeriums und des Städte- und Gemeindetages (d.h. der Ausländerbehörden).
Mehr Informationen
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LfZuFSH) gibt regelmäßige Berichte über die Asyl- und Fachkräftezuwanderung nach Schleswig-Holstein heraus.
Das Sozialministerium Schleswig-Holstein (SozMi SH) informiert insbesondere über die Aufnahme, Verteilung und Jugendhilfe gemäße Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Zum monatlichen Zuwanderungsbericht des MILIGSH:
- Web-link zum aktuellen monatlichen ZUWANDERUNGSBERICHTdes MILIGSH.
Infoportal des Sozialministeriums (SozMi SH):