Im Schreiben des BMI und BMFSF-J zur Wohnsitzregelung vom 14.2.2020 geht es zwar im Wesentlichen um Möglichkeiten der Aufhebung der Wohnsitzverpflichtung im Kontext Gewaltschutz, es werden aber auch die Möglichkeiten im Kontext Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme angesprochen.
Dazu passend ist der Kurzbericht des IAB aus 2020 zur Wohnsitzauflage und deren hemmende Auswirkung auf die Arbeitsmarktintegration.