In diesem Erlass werden die Ämter aufgefordert, soweit möglich aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen längjährig Geduldete, insbesondere aus der Türkei und aus Georgien einzuleiten bzw. umzusetzen.
Ein restriktives Verwaltungshandeln ist u.E. zu befürchten. Die im Erlass ebenfalls enthaltenen Hinweise auf im Einzelfall bestehende Möglichkeiten, bei Personen dieser Zielgruppen auch die Aufenthaltsverfestigung zu betreiben, sind aus Sicht des Flüchtlingsrates nicht deutlich genug ausgefallen. BeraterInnen und UnterstützerInnen von Betroffenen wird empfohlen, schon rechtszeitig im Vorfeld behördlichen Handelns Kontakte zu potentiell von der Erlasslage Betroffenen aufzunehmen. Ggf. empfehlen wir bei den Ausländerbehörden, bei denen dies notwendig erscheint, deutlich auf die im Erlass enthaltenen Hinweise des Innenministeriums zu im Zuge der positiven Ermessenausübung möglichen Aufenthaltsverfestigungen hinzuweisen.
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