Am 17.5.2023 berichtet der Deutsche Landkreistag aus einem Austausch des BMI mit den kommunalen Spitzenverbänden:
Aufenthaltstitel für Flüchtlinge aus der Ukraine
"Der weitaus größte Teil der an Flüchtlinge aus der Ukraine nach § 24 AufenthG ausgegebenen Aufenthaltstitel ist bis zum 4.3.2024 befristet. Sollte es keine andere Lösung geben, müssten diese Titel im Frühjahr nächsten Jahres durch die Ausländerbehörden verlängert und neue elektronischen Aufenthaltstitel in Kartenform ausgegeben werden. BMI hat berichtet, auch insoweit an Ansätzen zu arbeiten, die zu einer Entlastung der Ausländerbehörden beitragen. Insoweit sind unterschiedliche Aspekte zu unterscheiden:
- Der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (Vorübergehender Schutz) ist maßgeblich durch das Unionsrecht vorgeprägt. Die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Ukrainer kommt daher auf dieser Grundlage nur in Betracht, wenn zuvor auf EU-Ebene der Ratsbeschluss zur Umsetzung der MassenzustromRL verlängert wird. Dazu haben jüngst auch Gespräche zwischen der Präsidentin der EU Kommission und der Ukraine stattgefunden. Die Kommission strebt in dieser Frage Einvernehmen mit der Ukraine an, die ihrerseits ein erhebliches Interesse an der Rückkehr möglichst vieler Geflohener hat. Eine Entscheidung über die Verlängerung soll es nicht vor Juni dieses Jahres geben.
- Sollte der zugrundeliegende Ratsbeschluss verlängert werden, ist das BMI nach aktuellem Stand grundsätzlich bereit, die Geltungsdauer bereits nach § 24 AufenthG erteilter Aufenthaltstitel durch einen entsprechenden Rechtsakt generell zu verlängern. Geprüft wird insoweit den Erlass einer Rechtsverordnung oder einer Allgemeinverfügung. Eine individuelle Verlängerung der einzelnen Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörden wäre in diesem Fall nicht erforderlich.
- Sollte es zu einer solchen generellen Verlängerung der Geltungsdauer kommen, entspräche das in den ausgegebenen elektronischen Aufenthaltstiteln angegebene Gültigkeitsdatum nicht mehr den rechtlichen Gegebenheiten. Auch insoweit arbeitet das BMI an einer Lösung, ohne dazu schon nähere Einzelheiten berichtet zu haben. Aus Sicht der Hauptgeschäftsstelle käme insoweit der Einsatz von Klebeetiketten in Betracht, den § 78a AufenthG für Ausnahmefälle vorsieht. Diese Lösung hätte allerdings zur Folge, dass die Betroffenen in den Ausländerbehörden vorsprechen müssten. Eine andere Lösung wäre eine „Vermutungs- bzw. Fiktionsregelung“, wie jüngst im Zusammenhang über der Prüfung (abgelaufener) Türkei-Visa praktiziert (s.o.). Ob eine solche Lösung angesichts der deutlich höheren Fallzahlen praktikabel wäre, müsste geprüft werden.
BMI hat ferner berichtet, dass Polen bereits dazu übergangenen sei, an besonders gut qualifizierte Ukrainer reguläre Aufenthaltstitel zu vergeben. Über diesbezügliche Erfahrungen soll anlässlich des nächsten Austauschs vertiefter gesprochen werden."
Quelle: Rundmail des Deutschen Landkreistages vom 19.5.2023