Erlasse der Landesregierung Schleswig-Holstein

Datum

Titel

Beschreibung

Treffwörter

8.02.2012

Syrien-Abschiebestopp gem. §60a Abs. 1 AufenthG

Leitet Herunterladen der Datei ein"...Wegen der aktuell äußerst angespannten Sicherheitslage in Syrien kann derzeit nicht mehr sichergestellt werden, dass ausreisepflichtige syrische Staatsangehörige unter Beachtung der völkerrechtlichen Standards in Sicherheit und Würde zurückgeführt werden. ..."

 Abschiebestopp   Rückkehrgefährdung   Syrien 

4.01.2012

Roma Rückführung ins Kosovo im Winter 2012

Leitet Herunterladen der Datei einAntwort des Justizministeriums auf eine Anfrage zu einer möglichen "Winterregelung" bei der Rückführung von Roma in das Kosovo.

 Abschiebung   Kosovo   Roma   Winter 

23.12.2011

"Verlängerung" der Altfallregelung

Mit Hinweis darauf, dass der relevante Erlass vom 4.12.2009 (http://www.frsh.de/seiten-im-hauptmenue/service/behoerden-recht/erlasse-und-landesbehoerdliche-stellungnahmen/) fortgilt, hat das Justizministerium SH am 16.12.2011 mit Bezug auf die Beschlusslage der IMK vom 4.12.2011  seinen Erlass zum Verwaltungshandeln nach dem Auslaufen der IMK-Bleiberechtsregelung von 2009 herausgegeben. Leitet Herunterladen der Datei einDieser Erlass ist hier zu finden.

 Altfallregelung   Bleiberecht 

8.06.2011

Rückführung jemenitischer Staatsangehöriger

Erlass des Justizministeriums Schleswig-Holstein: Leitet Herunterladen der Datei einBAMF sieht aufgrund der Situation in der Republik Jemen von Asylentscheidungen ab; jemenitische Staatsangehörige sind derzeit nicht in Abschiebungshaft zu nehmen

 Abschiebungshaft   Jemen   Rückführung 

6.06.2011

Räumliche Beschränkung

Erlass des Justizministeriums zur Leitet Herunterladen der Datei einErweiterung der räumlichen Beschränkung des Aufenthalts von geduldeten Flüchtlingen in Schleswig-Holstein vom 27. Mai 2011

Sei dem 26. Mai 2011 ist die Leitet Herunterladen der Datei einLandesverordnung zur Änderung der Ausländer- und Aufnahmeverordnung vom 30. April 2011 zur Aufenthaltsbeschränkung in Kraft.

 

 Aufenthaltsbereich   Ausweitung   Beschränkung   räumliche   Residenzpflicht 

6.06.2011

Änderung: Aufnahme von nach Malta geflohenen Personen

Erlass des Justizministeriums Schleswig-Holstein: Leitet Herunterladen der Datei einBundesministerium des Innern erklärt, dass weitere 50 Personen aufgenommen werden (insgesamt 150 Personen)

 Aufnahmeaktion   Malta   Relocation 

1.06.2011

Aufnahme von nach Malta geflohenen Personen

Leitet Herunterladen der Datei einErlass des Justizministeriums zur Umsetzung der durch die Bundesregierung beschlossenen Aufnahme von 100 nach Malta geflohenen Personen

 Europa   Malta   Relocation 

19.05.2011

Rückführungshinweise syrische Staatsangehörige

Leitet Herunterladen der Datei einSyrische Staatsangehörige vorerst nicht in Abschiebungshaft, vor Rückführung Einzelfallprüfung durch Justitzministerium.

Leitet Herunterladen der Datei einAktuelles Schreiben des Justizministeriums vom 19.1.2012 zu Vorführungen bei der syrischen Botschaft

 Abschiebungshaft   Rückführung   Syrien 

22.03.2011

Erlass zur geplanten Bleiberechtsregelung für geduldete Jugendliche:

Leitet Herunterladen der Datei einSechsmonatige Aussetzung der Abschiebung für Jugendliche und ihre Familien, die voraussichtlich von der geplanten Bleiberechtsregelung profitieren

 Bleiberechtsregelung   Innenministerkonferenz   Jugendliche 

14.01.2011

Erlass zu Aufenthalts- und Verfahrensrecht:

Leitet Herunterladen der Datei einRäumliche Beschränkung und Zulassung der Ausübung einer Beschäftigung bei Praktika für "Land in Sicht!"-TeilnehmerInnen.

 Arbeitsmarkt   in   Land   Residenzpflicht   Sicht! 

7.12.2010

Erlass zum Bundestagsbeschluss:

Leitet Herunterladen der Datei einBleiberechtsregelung für Jugendliche

 Bleiberechtsregelung   Jugendliche 

19.02.2010

Aufnahme bestimmter nach MALTA geflüchteter Personen:

Leitet Herunterladen der Datei einAnordnung des Bundesministeriums des Inneren vom 11. Februar 2010 gem. § 23 Abs. 2 AufenthGLeitet Herunterladen der Datei ein.

 Bundesinnenministerium   Malta   Relocation 

1.02.2010

Dublin-II-Rückschiebungen:

Leitet Herunterladen der Datei einRückführungen nach Griechenland im Rahmen der EG-Asylzuständigkeitsverordnung - EG-AsylZustVO - (sog. Dublin II)

 Dublin   Griechenland   II   Rückschiebungen 

17.12.2009

Rückführungen nach Syrien

Deutsch-syrisches Rücknahmeabkommen:
Initiates file downloadRückführungen nach Syrien

 Abschiebung   Rücknahmeabkommen   Syrien 

17.12.2009

Verfahrenshinweise im Zusammenhang mit dem IMK-Beschluss zur Altfallregelung als Anschlussregelung für die zum Jahresende auslaufenden Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ gem. § 104 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG

Zum Beschluss der Innenministerkonferenz vom 4.12.2009; 
Verfahrenshinweise im Zusammenhang mit dem IMK-Beschluss zur Altfallregelung als Initiates file download Anschlussregelung für die zum Jahresende auslaufenden Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ gem. § 104 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG
Gilt in Verbindung mit dem Initiates file downloadErlass zur Altfallregelung vom 4.12.2009

 Altfallregelung   Bleiberechtsregelung   Innenministerkonferenz 

4.12.2009

Nach dem Beschluss der IMK: Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen "auf Probe" nach der Altfallregelung.

Ausländerrecht - Altfallregelung; 
Initiates file downloadNach dem Beschluss der IMK: Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen "auf Probe" nach der Altfallregelung
Gilt in Verbindung mit dem 
Initiates file downloadErlass zur Altfallregelung vom 17.12.2009

 Altfallregelung   Bleiberechtsregelung   Innenministerkonferenz 

17.11.2009

Rückführungen nach Sri Lanka

imsh_srilanka_17.11.09.pdf
 Abschiebestopp   Aufenthaltsrecht 

12.11.2009

Ausländerrecht - Altfallregelung

Leitet Herunterladen der Datei einhier: Statistik zur gesetzlichen Altfallregelung zum Ende des 3. Quartal 2009; Verfahrensweise zur Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach der Altfallregelung zum 31.12.2009

 Altfallregelung   Bleiberecht 

20.10.2009

Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht: Räumliche Beschränkung

Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht:
Leitet Herunterladen der Datei einRäumliche Beschränkung und Zulassung zur Ausübung einer Beschäftigung im Falle der Vermittlung von Praktika durch das
Netzwerk ''Land in Sicht! - Abeit für Flüchtlinge in Holstein''


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 Arbeitszugang   Residenzpflicht 

5.10.2009

Ausländerrecht - Aufenthaltsverfestigung

Leitet Herunterladen der Datei einhier: Beschluss des Landtages vom 16.9.2009 zur Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach der Altfallregelung zum 31.12.2009

 Altfallregelung   Aufenthaltserlaubnis   Bleiberecht 

20.07.2009

Drittstaatsangehörige: Opfer des Menschenhandels

Leitet Herunterladen der Datei einAufenthaltsrechtiche Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren (§ 25 Abs. 4a AufenthG)

 Aufenthaltsrecht   Drittstaatsangehörige   Menschenhandel 

27.05.2009

Rückführungen nach SRI LANKA

Leitet Herunterladen der Datei einhier: Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach § 60a Abs. 1 AufenthG

 Abschiebung   Lanka   Rückführungsstopp   Sri 

26.05.2009

Vorläufige Gewahrsamnahme nach §62 Abs. 4 AufenthG [Abschiebungs- oder Sicherungshaft nur mit richerlicher Anordnung!]

Leitet Herunterladen der Datei einhier: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7.5.2009

 Abschiebungshaft   Bundesverfassungsgericht 

3.04.2009

Ausländerrecht - Altfallregelung

Leitet Herunterladen der Datei einVerlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach der Altfallregelung in § 104a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zum 31.12.2009.Leitet Herunterladen der Datei ein

 Altfallregelung   Bleiberecht 

31.03.2009

Erlass zur sog. Residenzpflicht

Leitet Herunterladen der Datei einRäumliche Beschränkungen von Duldungen in Ausnahmefällen auf das Land Schleswig-Holstein.

Anlage: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein: Leitet Herunterladen der Datei einStellungnahme zum Erlass

 Residenzpflicht   Schleswig-Holstein 

3.01.2009

Rückführungsabkommen Syrien

Das Deutsch-Syrische Leitet Herunterladen der Datei ein"Abkommen über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen" vom 14.7.2008 tritt nach der inzwischen am 26.11.08 erfolgten syrischen Ratifizierung am 3. Januar in Kraft.

 Rücknahmeabkommen   Syrien 

10.12.2008

Erlass zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien

Leitet Herunterladen der Datei einHier: Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 5.12.2008 gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG zur Aufnahme bestimmter Flüchtlinge aus dem Irak

 BMI   Flüchtlingsaufnahme   Irak   Resettlement 

16.10.2008

Erlass zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Erlass zur Leitet Herunterladen der Datei einDurchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
und diesbezügliches Leitet Herunterladen der Datei einUrteil des Bundessozialgerichts v. 17.6.2008

 Asylbewerberlseitungsgesetz   Bundessozialgericht 

24.04.2008

Rückführungen nach SRI LANKA

Leitet Herunterladen der Datei einAnordnung der Aussetzung von Abschiebungen gemäß §60a Abs. 1 AufenthG

 Abschiebung   Aussetzung   Lanka   Rückführungen   Sri 

21.04.2008

Bundeseinheitliche Verfahrensweise bei wohnsitzbeschränkenden Auflagen

Leitet Herunterladen der Datei einhier: Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. Januar 2008

 Bundesverwaltungsgericht   Unterbringung   Wohnsitzbeschränkung 

4.03.2008

Umgang mit Ausreisepflichtigen aus dem Kosovo

Innenministerium: Leitet Herunterladen der Datei einVerwaltungsumgang mit Ausreisepflichtigen aus dem Kosovo
dazu:
Bundesinnenministerium vom 27.2.2008:
Leitet Herunterladen der Datei einAusstellung von Reiseausweisen für Ausländer der Staatsangehörigkeit der Republik Kosovo mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu sechs Monaten

 Ausreisepflichtige   Kosovo   Reiseausweise 

28.02.2008

Aufenthaltsrecht - Abschiebungshaft

Leitet Herunterladen der Datei einDurchführung der Abschiebungshaft

 Abschiebungshaft 

27.12.2007

Justizministerium: Vollzug der Abschiebungshaft von männlichen jugendlichen Abschiebungsgefangenen

Leitet Herunterladen der Datei einErlass: Jugendliche Abschiebungsgefangene in der Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg

 Abschiebungshaft   AHE   Flüchtlinge   jugendliche   Rendsburg 

21.12.2007

Anwendung der Altfallregelung

Leitet Herunterladen der Datei einInnenministerium Schleswig-Holstein: Anwendung der Altfallregelung, §§ 104a,b Aufenthaltsgesetz

 Altfallregelung   Bleiberecht 

11.12.2007

Rückführungen nach Sri Lanka

Leitet Herunterladen der Datei einErlass zu Rückführungen nach Sri Lanka: Angespannte Sicherheitslage

 Lanka   Rückführung   Sri 

26.11.2007

Erlass zu Widerruf

Leitet Herunterladen der Datei einFormelle aufenthaltsrechtliche Konsequenzen des unanfechtbaren Widerrufs der Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung

 Widerruf 

19.11.2007

Aufenthaltsrecht:

Leitet Herunterladen der Datei einPrüfung nach §73 Abs. 2a AsylVfG; Erteilung von Niederlassungserlaubnissen nach §26 Abs. 3 AufenthG

 Asylverfahrensgesetz   Niederlassungserlaubnis 

5.11.2007

Asylverfahrensrecht

Leitet Herunterladen der Datei ein Erlaubnis zum Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereiches: Residenzpflicht / Räumliche Beschränkung

 Residenzpflicht   Verlassenserlaubnis 

24.09.2007

Ausländerrecht, Nachfolgestaatenproblematik:

Leitet Herunterladen der Datei ein Abschiebungshindernisse durch Verlust der Staatsangehörigkeit

 Abschiebungshindernis   Staatenlosigkeit 

21.08.2007

Rückführung nach Sri Lanka:

Leitet Herunterladen der Datei einVerlängerung der Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach § 60a Abs. 1 AufenthG.

 Abschiebungen   Aussetzung   Lanka   Rückführung   Sri   von 

26.07.2007

Anwendung der Bleiberechtsregelung vom 17. November 2006

Leitet Herunterladen der Datei einZukünftige Altfallregelung: Bisherige Ergebnisse, Bewertung von Ausschlussgründen, Verländerung der Rücknahmepflicht

 Altfallregelung   Bleiberecht 

12.06.2007

Rückführung nach Sri Lanka

Leitet Herunterladen der Datei einAnordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach § 60a Abs. 1 AufenthG.

 Abschiebung   Aussetzung   der   Lanka   Rückführung   Sri 

11.06.2007

Anordnung der erteilung von Aufenthaltserlaubnissen

Leitet Herunterladen der Datei einAnordnung der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für integrierte, langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer nach § 23 Abs. 1 AufenthG sowie Anordnung eines Abschiebestopps für integrierte langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer, die in keinem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen nach § 60a AufenthG vom 17.11.2006.

 Abschiebestop   Aufenthatlserlaubnis   Beschäftigung   geringfügige   Integration 

31.05.2007

Anordnung der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen

Anordnung der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für integrierte, langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer nach § 23 Abs. 1 AufenthG sowie Anordnung eines Abschiebestopps für integrierte langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer, die in keinem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen nach § 60a AufenthG vom 17.11.2006.

Leitet Herunterladen der Datei einZur Beachtung dazu: Erlass IMSH vom 5.5.2006

 Aufenthatlserlaubnis   Bleiberecht   Integration 

10.05.2007

Bleiberechtsregelung

Leitet Herunterladen der Datei einBleiberechtsregelung für integrierte langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer vom 17.11.2006
hier:
Wegfall des Zustimmungserfordernisses der Arbeitsagenturen

 Arbeitsagentur   Bleiberecht   Intergration 

2.04.2007

Erlass zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU:

Leitet Herunterladen der Datei ein

 Abschiebestopp   Bleiberecht   EU-Recht 

17.11.2006

Umsetzung der IMK-Bleiberechtsregelung

Leitet Herunterladen der Datei einAnordnung der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für integrierte langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer nach § 23 Abs. 1 AufenthG
sowie
Anordnung eines Abschiebungsstopps für integrierte langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer, die in keinem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen nach § 60a AufenthG

 Abschiebestopp   IMK-Bleiberechtsregelung 

26.09.2006

Beabsichtigte Bleiberechtsregelung für integrierte langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer

Leitet Herunterladen der Datei einBerücksichtigung der voraussichtlichen Kriterien einer Bleiberechtsregelung bei anstehenden Aufenthaltsbeendigungen

 Bleiberechtsregelung 

19.07.2006

Libanon:

Leitet Herunterladen der Datei ein Abschiebestopp-Anordnung nach §60a Abs 1 Satz 1 AufenthG
mit Anlage: Leitet Herunterladen der Datei einStellungnahme Auswärtiges Amt vom 18.7.2006

 Abschiebestopp   Libanon 

5.05.2006

Identitätsfeststellung

Leitet Herunterladen der Datei einProblematik der Identitätsfeststellung sowie Klärung der Staatsangehörigkeit ursprünglich aserbaidschanischer Staatsangehöriger mit armenischer Herkunft

Zur Beachtung dazu: Leitet Herunterladen der Datei einErlass vom IMSH vom 31.5.2007

 Identitätsfeststellung 

15.03.2006

Umsetzung des §21 AufenthG

Leitet Herunterladen der Datei einUmsetzung des §21 AufenthG, nach dem einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden kann
• Leitet Herunterladen der Datei einAnwendungshinweise für den Vollzug des §21 AufenthG durch die Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein
• Leitet Herunterladen der Datei einAnlage 1: IHK-Formular "Gründungskonzept"
• Leitet Herunterladen der Datei einAnlage 2: Zuständige und fachkundige Stellen in Schleswig-Holstein

 Aufenthaltserlaubnis   selbständige   Tätigkeit 

3.02.2006

Ausländerrecht

Leitet Herunterladen der Datei ein Bundeseinheitliche Verfahrensweise bei wohnsitzbeschränkenden Auflagen

 Auflagen   Wohnsitzbeschränkende   Wohnverpflichtung 

30.01.2006

Auskunft des Kieler Innenministeriums

Leitet Herunterladen der Datei einzum vorläufigen Verwaltungsumgang mit unbegleitetn minderjährigen Flüchtlingen

 Flüchtlinge   minderjährige   (UmF)   Unbegleitete 

11.01.2006

Anordnung nach § 23 Abs. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Leitet Herunterladen der Datei einAufnahme jüdischer Zuwanderer und ihrer Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion – mit Ausnahme der baltischen Staaten

 Aufnahme   ehem.   jüdischer   Sowjetunion   Zuwanderer 

9.01.2006

Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach § 60a Abs. 1 AufenthG

Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach §60a Abs. 1 AufenthG durch das Innenminsiterium Schleswig-Holstein:
hier: Abschiebungen von Personen, die zuvor in den vom Erdbeben betroffenen Gebieten Pakistans gelebt haben:

Die Lebensbedingungen in den durch das Erdbeben betroffenen Gebieten sind nach wie vor schwierig. Nach §60a Abs. 1 AufenthG ordne ich daher an, Abschiebungen auf der Grundlage meines Erlasses vom 19. Oktober 2005 um weitere drei Monate auszusetzen.

 Abschiebungen   aussetzung   Pakistan   von 

13.12.2005

Erlaubnis zum Verlassen des räumlich beschränkten Aufenthaltsbereichs

Leitet Herunterladen der Datei einErlaubnis zum Verlassen des räumlich beschränkten Aufenthaltsbereichs nach § 58 Abs. 1 AsylVfG und § 12 Abs. 5 AufenthG;
hier: Teilnahme an Maßnahmen im Rahmen der 2005 begonnenen 2. Förderrunde der EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL

 Equal   Residenzpflicht   Verlassenserlaubnis 

8.12.2005

Ausländerrecht

Erlass des Innenministeriums SH

Bislang gab es unter den Bundesländern unterschiedliche Auffassungen, ob Zeiten einer Aufenthaltsgestattung für den uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang nach § 9 BeschVerfV anrechnungsfähig sind. Anlässlich der letzten Ausländerreferentenbesprechung hat der Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI) erklärt, dass in diesem Fall eine Gestattung wie ein erlaubter Aufenthalt anzusehen sei. Des Weiteren verweise ich hierzu auf das Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) vom 11. Oktober 2005.

Wolfgang Polakowski

Anlagen: Leitet Herunterladen der Datei einSchreiben des BMWA vom 11.10.2005

19.10.2005

Pakistan: Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 1 AufenthG

Leitet Herunterladen der Datei einhier: Abschiebungen von Personen, die zuvor in den vom Erdbeben betroffenen Gebieten Pakistans gelebt haben

 Abschiebung   Pakistan 

18.10.2005

Aufenthaltsrecht - Widerruf

Leitet Herunterladen der Datei einAufenthaltsrechtliche Konsequenzen bei einem Widerruf der Asylanerkennung oder der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1, 2, 3, 5 oder 7 AufenthG

 Widerruf 

14.10.2005

Sozialministerium Schleswig-Holstein:

Leitet Herunterladen der Datei einInobhutnahme; Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Fachaufsichtlicher Hinweis des Sozialministeriums SH

 Sozialministerium   UmF 

28.09.2005

Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)

Leitet Herunterladen der Datei einhier: Aufenthalt aus humanitären Gründen; Anwendung des § 25 Abs. 4 und 5 AufenthG

 Aufenthalt   aus   Gründen   humanitären 

5.09.2005

Zwangsweise Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung

Leitet Herunterladen der Datei einhier: Abschiebung aus einem Klinikum oder einer ähnlichen Einrichtung

 Abschiebung 

28.06.2005

Rückführungen von Minderheiten in den Kosovo und Rückkehr irakischer Staatsangehöriger

Leitet Herunterladen der Datei einhier: Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 23./24. Juni 2005 in Stuttgart

 Innenministerkonferenz   Irak   Kosovo   Rückführungen 

28.06.2005

Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan und Anordnung nach ³23 Abs. 1 AufenthG

Leitet Herunterladen der Datei einhier: Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 23./24. Juni 2005 in Stuttgart

 Afghanistan   Innenministerkonferenz   Rückführung 

27.06.2005

Personenstandswesen - Geburtsurkunde bei unklarer Identität der Mutter / des Vaters

Leitet Herunterladen der Datei einhier: 18. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - (18. DA-ÄndVwV); Aufhebung des Rd.-Erl. IV 232-141.10 vom 10. Februar 2003

 Geburtsurkunde   Standesamt 

3.05.2005

Rückführung ethnischer Minderheiten in den Kosovo

hier: Expertengespräch mit UNMIK am 25./26.4.2005 in Berlin

Leitet Herunterladen der Datei einAnlage zum Erlass

 Kosovo   Rückführungen   UNMIK 

14.03.2005

Verfahren zur Feststellung inlandsbezogener Vollstreckungshindernisse oder zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen

Leitet Herunterladen der Datei einhier: Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen

 Ärzte   Rückführungen 

25.02.2005

Aufenthaltsrecht

Ehemalige Deutsche, die nach dem 01.01.2000 durch Wiedererwerb der ursprünglichen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben

 

Als Anlage übersende ich das Schreiben des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 13. Januar 2005 (M I 3-125 201 TUR/2) mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

In Ergänzung der Ausführungen des BMI bitte ich wie folgt ausländerrechtlich zu verfahren: Ein Aufenthaltstitel nach § 38 AufenthG wird nur auf Antrag gewährt. Zugunsten der Betroffenen wird davon ausgegangen, dass sie erst durch das Inkrafttreten des Zu-wanderungsgesetzes und die damit einhergehende Presseberichterstattung von dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit erfahren haben. Die in § 38 Abs. 1 Satz 2 AufenthG genannte Frist ist somit eingehalten, wenn der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dieser Vorschrift bis zum 30. Juni 2005 gestellt wurde. Bei allen nach diesem Zeitpunkt eingehenden Anträgen ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Aufenthaltstitel innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt wurde.

Gem. § 38 Abs. 3 AufenthG kann in besonderen Fällen der Aufenthaltstitel abweichend von § 5 AufenthG erteilt werden. Dabei ist bei der Ausübung des Ermessens wohlwollend im Sinne des Antragstellers zu verfahren. Bei Personen, die vor dem 1.1.2005 durch Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche verloren haben, ist regelmäßig von einem besonderen Fall im Sinne des § 38 Abs. 3 AufenthG auszugehen.

Sofern Regelausweisungsgründe nach § 54 AufenthG gegeben sind, ist nach Ermessen über den weiteren Aufenthalt zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die in § 55 Abs. 3 AufenthG aufgeführten Umstände zu berücksichtigen. Sofern die Vor-aussetzungen einer zwingenden Ausweisung nach § 53 AufenthG gegeben sind, wird die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel versagt.

Aus staatsangehörigkeitsrechtlicher Sicht gebe ich folgende ergänzende Hinweise: Die automatisch verlorene deutsche Staatsangehörigkeit (§ 25 Abs. 1 StAG) kann nur durch erneute Einbürgerung wieder erworben werden. Für diejenigen türkischen Staatsangehörigen, die nach dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei (ARB 1/80) ein Aufenthaltsrechts kraft Gesetzes besitzen und für die somit ein ununterbrochener rechtmäßiger und gewöhnlicher Inlandsaufenthalt vorliegt, kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG erfolgen. Für alle anderen Fälle ist der zu fordernde Inlandsaufenthalt mit Blick auf eine Analogie zu § 12 b StAG (Anrechnung von Voraufenthalten bis zu fünf Jahren) zu prüfen. Ein Anspruch auf Einbürgerung könnte danach frühestens drei Jahre nach letzter Erteilung eines Aufenthaltstitels geltend gemacht werden.

Schließlich kommt für den betroffenen Personenkreis eine privilegierte Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG in Betracht, da es sich um ehemalige Deutsche handelt. Unter Anwendung der Nr. 8.1.3.3 StAR-VwV kann eine - nach Lage des Einzelfalles auch erheblich - kürzere Inlandsaufenthaltsdauer als acht Jahre für die Einbürgerung ausreichend sein, sofern die darüber hinaus erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Anträge auf Einbürgerung zum Zwecke eines "Wiedererwerbs" der deutschen Staatsangehörigkeit sind bevorzugt und unter wohlwollender Ermessensausübung zu bearbeiten.

 Deutsche   Ehemalige 

24.01.2005

Aussetzung von Abschiebungen

Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach 60a Abs. 1 AufenthG; hier: Abschiebungen in Staaten, die von der Tsunami Flutkatastrophe betroffen sind

 Abschiebungen   Flutkatastrophe   Tsunami 

24.01.2005

Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach 60a Abs. 1 AufenthG

hier: Abschiebungen in Staaten, die von der Tsunami Flutkatastrophe betroffen sind

Nach § 60a Abs. 1 AufenthG ordne ich an:

1. Abschiebungen nach Sri Lanka, Somalia, zu den Malediven sowie nach Indonesien und Indien werden für drei Monate ausgesetzt. Für Indonesien und Indien gilt dies nur für Personen, die zuvor in der indonesischen Provinz Aceh oder in den indischen Regionen Tamil Nadu, Kerala, Pondicherry, Andhra Pradesh und der Inselgruppe der Andamanen und Nikobaren gelebt haben. 2. Ausgenommen von dieser Anordnung sind Personen, bei denen eine vollziehbare Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG erlassen worden ist, Ausweisungsgründe nach den §§ 53, 54, 55 Abs. 1, 2 Nrn. 1 bis 5 und 8 AufenthG vorliegen oder die wegen einer im Bundesgebiet begangenen Straftat verurteilt worden sind, wobei Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen außer Betracht bleiben können. 3. Diese Anordnung gilt nur für Personen, für die eine schleswig holsteinische Ausländerbehörde zuständig ist. 

 Abschiebung   Aussetzung   Indien   Indonesien   Lanka   Malediven   Somalia   Sri 

2.01.2005

Rückführungen nach Afghanistan

Anordnung nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat am 18./19..11.2004 erneut über die Rückführung von afghanischen Staatsangehörigen und eine Bleiberechtsregelung beraten und noch nicht zur Veröffentlichung frei gegebene Grundsätze zur Rückführung und weiteren Behandlung der afghanischen Flüchtlinge beschlossen. Danach wird von den Ländern angestrebt, dass am 01.05.2005 mit der Rückführung einer größeren Anzahl afghanischer Ausreisepflichtiger begonnen werden kann. Der Zeitpunkt des Beginns der Rückführungen nach Afghanistan ist jedoch abhängig von dem Ergebnis von Verhandlungen mit afghanischen Regierungsvertretern über die Rücknahme von Flüchtlingen. Eine Veröffentlichung der Grundsätze soll erst erfolgen, wenn die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen sind und feststeht, dass mit Rückführungen begonnen werden kann.

Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger nach Afghanistan habe ich zuletzt mit Erlass vom 13.07.2004 auf der Grundlage des § 54 Satz 2 AuslG bis zum 31.12.2004 ausgesetzt. Nach Auffassung des Bundesministeriums des Innern ist für die weitere Aussetzung der Abschiebungen, da erstmalig auf neuer Rechtsgrundlage, sein Einvernehmen nicht erforderlich.

Ich ordne daher auf der Grundlage des § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG an:

  1. Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger nach Afghanistan werden weiterhin bis zum 30.06.2005 ausgesetzt.
  2. Für die zeitlich gestaffelte Befristung der Duldungen gilt mein Runderlass vom 18.01.1994
    - IV 610a - 212-29.233.62 - 8 - betr. Erteilung von Duldungen bei Abschiebungsstopps nach § 54 AuslG.
  3. Ausgenommen von dieser Anordnung sind Personen, bei denen eine vollziehbare Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG erlassen worden ist, Ausweisungsgründe nach den §§ 53, 54, 55 Abs. 1, 2 Nrn. 1 bis 5 und 8 AufenthG vorliegen oder die wegen einer im Bundesgebiet begangenen Straftat verurteilt worden sind, wobei Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen außer Betracht bleiben können.
  4. Aufenthaltsbefugnisse, die nach § 101 Abs. 2 AufenthG als Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG fortgelten, können unter den dort genannten Voraussetzungen verlängert werden, wenn die individuellen Erteilungsgründe fortbestehen. Erstmalige Erteilungen nach § 25 Abs. 4 und 5 AufenthG kommen nicht in Betracht.
  5. Diese Anordnung gilt nur für Personen, für die eine schleswig?holsteinische Ausländerbehörde zuständig ist.


gez. Stahn

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