Erlasse der Landesregierung Schleswig-Holstein
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Datum |
Titel |
Beschreibung |
Treffwörter |
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8.02.2012 |
Syrien-Abschiebestopp gem. §60a Abs. 1 AufenthG |
Abschiebestopp Rückkehrgefährdung Syrien | |||
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4.01.2012 |
Roma Rückführung ins Kosovo im Winter 2012 |
Abschiebung Kosovo Roma Winter | |||
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23.12.2011 |
"Verlängerung" der Altfallregelung |
Mit Hinweis darauf, dass der relevante Erlass vom 4.12.2009 (http://www.frsh.de/seiten-im-hauptmenue/service/behoerden-recht/erlasse-und-landesbehoerdliche-stellungnahmen/) fortgilt, hat das Justizministerium SH am 16.12.2011 mit Bezug auf die Beschlusslage der IMK vom 4.12.2011 seinen Erlass zum Verwaltungshandeln nach dem Auslaufen der IMK-Bleiberechtsregelung von 2009 herausgegeben. |
Altfallregelung Bleiberecht | ||
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8.06.2011 |
Rückführung jemenitischer Staatsangehöriger |
Erlass des Justizministeriums Schleswig-Holstein: |
Abschiebungshaft Jemen Rückführung | ||
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6.06.2011 |
Räumliche Beschränkung |
Erlass des Justizministeriums zur Sei dem 26. Mai 2011 ist die
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Aufenthaltsbereich Ausweitung Beschränkung räumliche Residenzpflicht | ||
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6.06.2011 |
Änderung: Aufnahme von nach Malta geflohenen Personen |
Erlass des Justizministeriums Schleswig-Holstein: |
Aufnahmeaktion Malta Relocation | ||
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1.06.2011 |
Aufnahme von nach Malta geflohenen Personen |
Europa Malta Relocation | |||
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19.05.2011 |
Rückführungshinweise syrische Staatsangehörige |
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Abschiebungshaft Rückführung Syrien | ||
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22.03.2011 |
Erlass zur geplanten Bleiberechtsregelung für geduldete Jugendliche: |
Bleiberechtsregelung Innenministerkonferenz Jugendliche | |||
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14.01.2011 |
Erlass zu Aufenthalts- und Verfahrensrecht: |
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Arbeitsmarkt in Land Residenzpflicht Sicht! | ||
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7.12.2010 |
Erlass zum Bundestagsbeschluss: |
Bleiberechtsregelung Jugendliche | |||
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19.02.2010 |
Aufnahme bestimmter nach MALTA geflüchteter Personen: |
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Bundesinnenministerium Malta Relocation | ||
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1.02.2010 |
Dublin-II-Rückschiebungen: |
Dublin Griechenland II Rückschiebungen | |||
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17.12.2009 |
Rückführungen nach Syrien |
Deutsch-syrisches Rücknahmeabkommen: |
Abschiebung Rücknahmeabkommen Syrien | ||
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17.12.2009 |
Verfahrenshinweise im Zusammenhang mit dem IMK-Beschluss zur Altfallregelung als Anschlussregelung für die zum Jahresende auslaufenden Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ gem. § 104 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG |
Zum Beschluss der Innenministerkonferenz vom 4.12.2009; |
Altfallregelung Bleiberechtsregelung Innenministerkonferenz | ||
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4.12.2009 |
Nach dem Beschluss der IMK: Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen "auf Probe" nach der Altfallregelung. |
Ausländerrecht - Altfallregelung; |
Altfallregelung Bleiberechtsregelung Innenministerkonferenz | ||
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17.11.2009 |
Rückführungen nach Sri Lanka |
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Abschiebestopp Aufenthaltsrecht | ||
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12.11.2009 |
Ausländerrecht - Altfallregelung |
Altfallregelung Bleiberecht | |||
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20.10.2009 |
Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht: Räumliche Beschränkung |
Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht: |
Arbeitszugang Residenzpflicht | ||
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5.10.2009 |
Ausländerrecht - Aufenthaltsverfestigung |
Altfallregelung Aufenthaltserlaubnis Bleiberecht | |||
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20.07.2009 |
Drittstaatsangehörige: Opfer des Menschenhandels |
Aufenthaltsrecht Drittstaatsangehörige Menschenhandel | |||
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27.05.2009 |
Rückführungen nach SRI LANKA |
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Abschiebung Lanka Rückführungsstopp Sri | ||
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26.05.2009 |
Vorläufige Gewahrsamnahme nach §62 Abs. 4 AufenthG [Abschiebungs- oder Sicherungshaft nur mit richerlicher Anordnung!] |
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Abschiebungshaft Bundesverfassungsgericht | ||
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3.04.2009 |
Ausländerrecht - Altfallregelung |
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Altfallregelung Bleiberecht | ||
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31.03.2009 |
Erlass zur sog. Residenzpflicht |
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Residenzpflicht Schleswig-Holstein | ||
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3.01.2009 |
Rückführungsabkommen Syrien |
Das Deutsch-Syrische |
Rücknahmeabkommen Syrien | ||
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10.12.2008 |
Erlass zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien |
BMI Flüchtlingsaufnahme Irak Resettlement | |||
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16.10.2008 |
Erlass zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes |
Erlass zur |
Asylbewerberlseitungsgesetz Bundessozialgericht | ||
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24.04.2008 |
Rückführungen nach SRI LANKA |
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Abschiebung Aussetzung Lanka Rückführungen Sri | ||
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21.04.2008 |
Bundeseinheitliche Verfahrensweise bei wohnsitzbeschränkenden Auflagen |
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Bundesverwaltungsgericht Unterbringung Wohnsitzbeschränkung | ||
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4.03.2008 |
Umgang mit Ausreisepflichtigen aus dem Kosovo |
Innenministerium: |
Ausreisepflichtige Kosovo Reiseausweise | ||
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28.02.2008 |
Aufenthaltsrecht - Abschiebungshaft |
Abschiebungshaft | |||
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27.12.2007 |
Justizministerium: Vollzug der Abschiebungshaft von männlichen jugendlichen Abschiebungsgefangenen |
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Abschiebungshaft AHE Flüchtlinge jugendliche Rendsburg | ||
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21.12.2007 |
Anwendung der Altfallregelung |
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Altfallregelung Bleiberecht | ||
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11.12.2007 |
Rückführungen nach Sri Lanka |
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Lanka Rückführung Sri | ||
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26.11.2007 |
Erlass zu Widerruf |
Widerruf | |||
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19.11.2007 |
Aufenthaltsrecht: |
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Asylverfahrensgesetz Niederlassungserlaubnis | ||
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5.11.2007 |
Asylverfahrensrecht |
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Residenzpflicht Verlassenserlaubnis | ||
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24.09.2007 |
Ausländerrecht, Nachfolgestaatenproblematik: |
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Abschiebungshindernis Staatenlosigkeit | ||
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21.08.2007 |
Rückführung nach Sri Lanka: |
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Abschiebungen Aussetzung Lanka Rückführung Sri von | ||
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26.07.2007 |
Anwendung der Bleiberechtsregelung vom 17. November 2006 |
Altfallregelung Bleiberecht | |||
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12.06.2007 |
Rückführung nach Sri Lanka |
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Abschiebung Aussetzung der Lanka Rückführung Sri | ||
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11.06.2007 |
Anordnung der erteilung von Aufenthaltserlaubnissen |
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Abschiebestop Aufenthatlserlaubnis Beschäftigung geringfügige Integration | ||
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31.05.2007 |
Anordnung der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen |
Anordnung der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für integrierte, langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer nach § 23 Abs. 1 AufenthG sowie Anordnung eines Abschiebestopps für integrierte langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer, die in keinem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen nach § 60a AufenthG vom 17.11.2006. |
Aufenthatlserlaubnis Bleiberecht Integration | ||
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10.05.2007 |
Bleiberechtsregelung |
Arbeitsagentur Bleiberecht Intergration | |||
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2.04.2007 |
Erlass zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU: |
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Abschiebestopp Bleiberecht EU-Recht | ||
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17.11.2006 |
Umsetzung der IMK-Bleiberechtsregelung |
Abschiebestopp IMK-Bleiberechtsregelung | |||
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26.09.2006 |
Beabsichtigte Bleiberechtsregelung für integrierte langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer |
Bleiberechtsregelung | |||
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19.07.2006 |
Libanon: |
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Abschiebestopp Libanon | ||
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5.05.2006 |
Identitätsfeststellung |
Zur Beachtung dazu: |
Identitätsfeststellung | ||
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15.03.2006 |
Umsetzung des §21 AufenthG |
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Aufenthaltserlaubnis selbständige Tätigkeit | ||
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3.02.2006 |
Ausländerrecht |
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Auflagen Wohnsitzbeschränkende Wohnverpflichtung | ||
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30.01.2006 |
Auskunft des Kieler Innenministeriums |
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Flüchtlinge minderjährige (UmF) Unbegleitete | ||
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11.01.2006 |
Anordnung nach § 23 Abs. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) |
Aufnahme ehem. jüdischer Sowjetunion Zuwanderer | |||
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9.01.2006 |
Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach § 60a Abs. 1 AufenthG |
Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach §60a Abs. 1 AufenthG durch das Innenminsiterium Schleswig-Holstein: Die Lebensbedingungen in den durch das Erdbeben betroffenen Gebieten sind nach wie vor schwierig. Nach §60a Abs. 1 AufenthG ordne ich daher an, Abschiebungen auf der Grundlage meines Erlasses vom 19. Oktober 2005 um weitere drei Monate auszusetzen. |
Abschiebungen aussetzung Pakistan von | ||
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13.12.2005 |
Erlaubnis zum Verlassen des räumlich beschränkten Aufenthaltsbereichs |
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Equal Residenzpflicht Verlassenserlaubnis | ||
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8.12.2005 |
Ausländerrecht |
Erlass des Innenministeriums SH Bislang gab es unter den Bundesländern unterschiedliche Auffassungen, ob Zeiten einer Aufenthaltsgestattung für den uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang nach § 9 BeschVerfV anrechnungsfähig sind. Anlässlich der letzten Ausländerreferentenbesprechung hat der Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI) erklärt, dass in diesem Fall eine Gestattung wie ein erlaubter Aufenthalt anzusehen sei. Des Weiteren verweise ich hierzu auf das Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) vom 11. Oktober 2005. |
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19.10.2005 |
Pakistan: Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 1 AufenthG |
Abschiebung Pakistan | |||
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18.10.2005 |
Aufenthaltsrecht - Widerruf |
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Widerruf | ||
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14.10.2005 |
Sozialministerium Schleswig-Holstein: |
Sozialministerium UmF | |||
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28.09.2005 |
Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) |
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Aufenthalt aus Gründen humanitären | ||
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5.09.2005 |
Zwangsweise Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung |
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Abschiebung | ||
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28.06.2005 |
Rückführungen von Minderheiten in den Kosovo und Rückkehr irakischer Staatsangehöriger |
Innenministerkonferenz Irak Kosovo Rückführungen | |||
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28.06.2005 |
Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan und Anordnung nach ³23 Abs. 1 AufenthG |
Afghanistan Innenministerkonferenz Rückführung | |||
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27.06.2005 |
Personenstandswesen - Geburtsurkunde bei unklarer Identität der Mutter / des Vaters |
Geburtsurkunde Standesamt | |||
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3.05.2005 |
Rückführung ethnischer Minderheiten in den Kosovo |
Kosovo Rückführungen UNMIK | |||
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14.03.2005 |
Verfahren zur Feststellung inlandsbezogener Vollstreckungshindernisse oder zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen |
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Ärzte Rückführungen | ||
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25.02.2005 |
Aufenthaltsrecht |
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Deutsche Ehemalige | ||
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24.01.2005 |
Aussetzung von Abschiebungen |
Abschiebungen Flutkatastrophe Tsunami | |||
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24.01.2005 |
Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach 60a Abs. 1 AufenthG |
hier: Abschiebungen in Staaten, die von der Tsunami Flutkatastrophe betroffen sind Nach § 60a Abs. 1 AufenthG ordne ich an: 1. Abschiebungen nach Sri Lanka, Somalia, zu den Malediven sowie nach Indonesien und Indien werden für drei Monate ausgesetzt. Für Indonesien und Indien gilt dies nur für Personen, die zuvor in der indonesischen Provinz Aceh oder in den indischen Regionen Tamil Nadu, Kerala, Pondicherry, Andhra Pradesh und der Inselgruppe der Andamanen und Nikobaren gelebt haben. 2. Ausgenommen von dieser Anordnung sind Personen, bei denen eine vollziehbare Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG erlassen worden ist, Ausweisungsgründe nach den §§ 53, 54, 55 Abs. 1, 2 Nrn. 1 bis 5 und 8 AufenthG vorliegen oder die wegen einer im Bundesgebiet begangenen Straftat verurteilt worden sind, wobei Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen außer Betracht bleiben können. 3. Diese Anordnung gilt nur für Personen, für die eine schleswig holsteinische Ausländerbehörde zuständig ist. |
Abschiebung Aussetzung Indien Indonesien Lanka Malediven Somalia Sri | ||
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2.01.2005 |
Rückführungen nach Afghanistan |
Anordnung nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat am 18./19..11.2004 erneut über die Rückführung von afghanischen Staatsangehörigen und eine Bleiberechtsregelung beraten und noch nicht zur Veröffentlichung frei gegebene Grundsätze zur Rückführung und weiteren Behandlung der afghanischen Flüchtlinge beschlossen. Danach wird von den Ländern angestrebt, dass am 01.05.2005 mit der Rückführung einer größeren Anzahl afghanischer Ausreisepflichtiger begonnen werden kann. Der Zeitpunkt des Beginns der Rückführungen nach Afghanistan ist jedoch abhängig von dem Ergebnis von Verhandlungen mit afghanischen Regierungsvertretern über die Rücknahme von Flüchtlingen. Eine Veröffentlichung der Grundsätze soll erst erfolgen, wenn die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen sind und feststeht, dass mit Rückführungen begonnen werden kann. Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger nach Afghanistan habe ich zuletzt mit Erlass vom 13.07.2004 auf der Grundlage des § 54 Satz 2 AuslG bis zum 31.12.2004 ausgesetzt. Nach Auffassung des Bundesministeriums des Innern ist für die weitere Aussetzung der Abschiebungen, da erstmalig auf neuer Rechtsgrundlage, sein Einvernehmen nicht erforderlich. Ich ordne daher auf der Grundlage des § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG an:
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Abschiebung Afghanistan Innenministerkonferenz Rückführungen |
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