Der aktuelle Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung SH (MILIGSH) klärt die Berechnung der für eine Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten nach Durchlaufen eines Asylverfahrens.
Der Stellvertretende Landesflüchtlingsbeauftragte Torsten Döhring merkt dazu an:
"Der Erlass ist insofern hilfreich, als durch diese bestehende Unklarheiten beseitigt werden, die hinsichtlich des Anrechnens von Aufenthaltszeiten gegeben sind. Wegen Überlastung der Behörden in den Jahren 2015 und 2016 kann in etlichen Fällen der Zeitpunkt des Asylgesuchs nicht nachvollzogen werden, auch sind damals z. T. keine Ankunftsnachweise ausgestellt worden."
Download:MILIGSH-Erlass v. 31.1.2022