Der Erlass vom 24.4.2018 des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein behandelt die
"Aufenthaltsrechliche Behandlung von Ausländern, die Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) wurden.
hier: Neufassung und Aufhebung des <link https: www.frsh.de artikel drittstaatsangehoerige-opfer-des-menschenhandels external-link-new-window external link in new>Erlasses zu § 25 Abs. 4a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vom 20.7.2009 aufgrund gesetzlicher Änderungen, zuletzt durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. IS. 1386)"