Allerdings betont die BA mit ihrer Weisung vom 8.11.2017, dass der somit seit Sommer bestehende Zugang für Afgan*innen zu Sprachförderung und anderen Arbeitsförderungsmaßnahmen bis 31.12.2017 befristet bleibt und nicht, wie erhofft, verlängert wird. Wer aber noch in 2017 die Teilnahme an einer Maßnahme beantragt und bewilligt bekommt, kann diese ggf. noch in 2018 durchführen.
Mehr Informationen bei den Beratungsprojekten der Netzwerke <link http: www.mehrlandinsicht-sh.de home external-link-new-window external link in new>Mehr Land in Sicht! und <link http: www.iq-netzwerk-sh.de external-link-new-window external link in new>IQ Netzwerk Schleswig-Holstein.
Die unten verlinkte Weisungen gelten z.T. für das Fallmanagement in allen Bundesländern und somit auch in Schleswig-Holstein.