Der Landeszuwanderungsbeauftragte SH informiert:
"Nach § 51 Absatz 1 Nummer 7 AufenthG erlischt ein Aufenthaltstitel, wenn ein Ausländer ausreist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist.
Nun ist es denkbar, dass aufgrund der Corona-Pandemie ein längerer Auslandsaufenthalt erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration SH im <link https: www.frsh.de artikel milish-corona-erlass-nr-2 external-link-new-window external link in new>Erlass Nr. 2 vom 30. März 2020 unter Bezugnahme auf ein Schreiben des <link https: www.frsh.de fileadmin pdf behoerden erlasse_ab_2012 bmi-rs-s-7147-dst_corona-entlastung-abhn_20200325.pdf external-link-new-window external link in new>Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat vom 25. März 2020 ausgeführt, dass gegen den Erlass einer durch das BMI vorgeschlagenen Allgemeinverfügung zu den entsprechenden Fällen keine Bedenken bestehen würden. Mangels einer anderen Rechtsgrundlage seien die entsprechenden Allgemeinverfügungen durch jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt separat zu erlassen. Das Bundesministerium des Inneren hatte in dem Schreiben vom 25. März 2020 wie folgt ausgeführt:
Fälle des § 51 Absatz 1 Nummer 7
'Ausländern mit Aufenthaltstitel, die sich im Ausland befinden und aufgrund gestrichener Flugverbindung etc. keine Möglichkeit mehr haben, innerhalb der sechs Monatsfrist des § 51 Absatz 1 Nummer 7 AufenthG nach Deutschland zurückzukehren, ist noch vor Ablauf dieser Frist, eine großzügigere Fristverlängerung zu gewähren. Eine Fristverlängerung erfolgt im herkömmlichen Verwaltungsbetrieb nur auf Antrag; aufgrund der aktuellen Sondersituation kann sich ausnahmsweise aber auch durch Allgemeinverfügungen von Amtswegen erfolgen'."
Der <link https: www.frsh.de fileadmin pdf behoerden erlasse_ab_2012 kommunale-allgemeinverfuegung-kreis.steinburg20200406.pdf external-link-new-window external link in new>Kreis Steinburg hat am 6.4.2020, der <link https: www.frsh.de fileadmin pdf behoerden erlasse_ab_2012 kommunale-allgemeinverfuegung-ploen_20200508.pdf external-link-new-window external link in new>Kreis Plön hat am 8.5.2020 und der <link https: www.frsh.de fileadmin pdf behoerden erlasse_ab_2012 kommunale-allgemeinverfuegung-kreis.rendsburg_20200430.pdf external-link-new-window external link in new>Kreis Rendsburg-Eckernförde hat am 30.4.2020 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.