Im Hinblick auf die Asylsuchenden, die vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten nicht in den Landesunterkünften in Neumünster oder Boostedt aufgenommen werden konnten, sondern ausgestattet mit einer BÜMA in die Kreise und kreisfreien Städte verteilt wurden, aber dennoch Terminen zur Vorsprache beim BAMF/NMS Folge leisten müssen, hat das MIB SH nunmehr einen entsprechenden Erlass zur Gewährung der Fahrtkosten herausgegeben.