Mit dem Schreiben des <link file:6071 download file>Bundesinnenministeriums (BMI) vom 25. März 2020, Az.: M3-51000/2#5, an die Länder hat BMI vor dem Hintergrund einer bisher nicht gekannten und sich stetig verändernden Situation im Zusammenhang mit den aktuellen Maßnahmen zum Umgang mit der COVID 19-Pandemie zur Entlastung der vielfach bereits für Kundenkontakte geschlossenen Ausländer- und Zuwanderungsbehörden eine Reihe von dort erarbeiteten Verfahrensvereinfachungen zur Verfügung gestellt.
Das MILISH bittet die Zuwanderungsbehörden um Kenntnisnahme des BMI-Schreibens und Beachtung der darin enthaltenen Verfahrenshinweise gemäß folgender Maßgaben (<link file:6069 download file>MILISH-Erlass Nr. 2 vom 30.3.2020).
Erlass Nr. 2 folgt auf den <link https: www.frsh.de artikel milish-corona-erlass-nr-1 external-link-new-window external link in new>Corona-Erlass Nr. 1 vom 18.3.2020.