Mit einem gemeinsamen Rundschreiben von Bundesinnenministerium (BMI) und Auswärtigem Amt (AA) an die Länder vom 4. Mai 2015 werden Verfahrensvereinfachungen zur Beschleunigung des Familiennachzugsverfahren mitgeteilt bzw. angeregt:
- das AA wendet ein vereinfachtes Verfahren zur Feststellung der Familienverhältnisse an;
- in Fällen von Unmöglichkeit des Nachweises der familiären Verhältnisse kann anstelle von legalisierten Urkunden auch die Glaubhaftmachung zur Überzeugung der Botschaft treten;
- es soll zur Beschleunigung ein automatisierter Abgleich mit Daten des Ausländerzentralregisters erfolgen;
- regelmäßige Globalzustimmung der Länder bei einem Nachzug zu einem syrischen anerkannten Flüchtling soll ebenso wie;
- Vorabzustimmung durch die zuständigen Ausländerbehörden erfolgen.