Der Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen nimmt am 5.5.2020 zum <link file:6106 - download "Initiates file download">Corona-Erlass des MILISH v. 28.4.2020</link> in einer Rundmail wie folgt Stellung:
"In dem Erlass wird zum einen hingewiesen auf ein Papier des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, das Nachfragen zur Unterrichtung der Obleute des Ausschusses für Inneres und Heimat am 9. April 2020 beinhaltet. Es lohnt sich, dieses Schreiben durchzulesen sowie die darin aufgeführten Links nachzuverfolgen.
In dem Erlass des Landes Schleswig-Holstein (Erlass Nr. 5) wird auch Stellung genommen zur Bestellfähigkeit von papierbasierten Vordrucken der Bundesdruckerei sowie gibt es den Hinweis darauf, dass soweit wie möglich bei der Ersterteilung von Aufenthaltstiteln diese in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels erfolgen soll.
Schließlich eine etwas längere Passage zur Frage der Akteneinsicht in Ausländerakten:
In der jüngeren Vergangenheit sind immer wieder Fragen aufgeworfen worden, die die Einsicht in ausländerrechtliche Akten betrafen, und zwar zum einen von Rechtsanwält*innen aber auch von Unterstützer*innen und von Wohlfahrtsverbänden. Oft dauert es Wochen und Monate bis die Akteneinsichtnahme gewährt wird, ein Zusenden in die Kanzleien von Rechtsanwält*innen scheint nicht selbstverständlich, im Land Schleswig-Holstein zu sein.
Die durch das Fertigen von Kopien der Akte entstehenden Kosten, die von den Ausländerbehörden in Rechnung gestellt werden, sind in vielen Fällen nicht gering und belasten die ohnehin in prekären finanziellen Verhältnissen liegende Klientel von Rechtsanwält*innen zusätzlich.
Nunmehr hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration die Frage der Akteneinsichtnahme in den Erlass aufgenommen.
Es wird von hieraus empfohlen, diesen Punkt besonders zu beachten. Auch wenn die Frage der Akteneinsichtnahme in dem Erlass nicht in vollem Umfang befriedigend gelöst ist, scheint die Formulierung eine Botschaft zu enthalten, die die Akteneinsichtnahme und das Übersenden an die Einsichtnehmenden erleichtern könnte."