Mit diesem Erlass des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten wird der zugrundeliegende Erlass vom 28.8.2013 zum fünften Mal verlängert. Neu ist darüber hinaus die Erweiterung des Familienbegriffs und die eindeutige Befristung der Verpflichtungserklärung auf 5 Jahre.
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