Zur Aufnahmeanordnung des Bundesinneministeriumms vom 23.12.2013 hat das Innenministerium Schleswig-Holstein am 30.12.2013 einen Erlass herausgegeben, der die Aufnahme der für Schleswig-Holstein erwarteten SyrerInnen aus dem sogenannten 2. Kontingent von 5.000 Flüchtlingen regelt. Nach einem Bund-Länder-Verteilungsschlüssel erhält Schleswig-Holstein aus jedem der bisher durch das BMI zur Aufnahme angeordneten Kontingente 168 Bürgerkriegsflüchtlinge.
Innenminister Andreas Breitner rief in Schleswig-Holstein lebende Syrer dazu auf, sich direkt an ihre Kreisausländerbehörde zu wenden, falls sie im Rahmen des neuen Kontingents Verwandte aus dem syrischen Bürgerkrieg holen wollen. Familien könnten direkt zusammengeführt werden. Die Verwandten dieser bis zu 168 Personen in Schleswig-Holstein müssten sich auch nicht verpflichten, den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen zu finanzieren. Für die Flüchtlinge aus diesem 2. Kontingent gilt außerdem, dass sie aus allen Anrainerstaaten Syriens und aus Ägypten einreisen können.
Der Erlass dazu vom 30.12.2013 - mit allen Anlagen und Formularen - und die Presseerklärung des IMSH vom 2.1.2014 hier zum Download: