Das Bundesinnenministerium (BMI) hat unter Bezugnahme auf die Vorfassung vom 5.9.2022 eine neue Version seiner detaillierten Anwendungshinweise zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses des Europäischen Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Art. 5 der Richtlinie 2011/55/EG vorgelegt.
Ausführliche Hinweise gibt es zum Tatbestand und betroffenen Personenkreis (Ziffer 1-7) und zum Verwaltungsverfahren (Ziffer 8).
Download: BMI Anwendungshinweise vom 30.5.2024