Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration erklärt, dass die Situation in Syrien für die bevölkerung sich aufgrund des fortdauernden Bürgerkriegs nicht wesentlich geändert habe und weiterhin humanitäre Notlagen vorherrschen. Es handelt sich um die Verlängerung der Aufnahmeanordnung vom 28.8.2013, die zuletzt am 27.6.2019 verlängert wurde. Begünstigte sind syrische Staatsangehörige, die innerhalb Syriens oder in einem Anrainerstaat auf der Flucht sind.
Download: https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/behoerden/Erlasse_ab_2012/MILISH_10.Verlaengerung-Syrien-Angehoerigenaufnahme_20191217.pdf