Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration erklärt, dass die Situation in Syrien für die bevölkerung sich aufgrund des fortdauernden Bürgerkriegs nicht wesentlich geändert habe und weiterhin humanitäre Notlagen vorherrschen. Es handelt sich um die Verlängerung der Aufnahmeanordnung vom <link https: www.frsh.de artikel erlass-zur-aufnahme-syrischer-fluechtlinge-in-sh external-link-new-window external link in new>28.8.2013, die zuletzt am <link https: www.frsh.de fileadmin pdf behoerden erlasse_ab_2012 milish_l-aao-9.verlaengerung-syrienaufnahme.pdf external-link-new-window external link in new>27.6.2019 verlängert wurde. Begünstigte sind syrische Staatsangehörige, die innerhalb Syriens oder in einem Anrainerstaat auf der Flucht sind.