Mit Blick auf die inzwischen restriktive Rechtslage bzgl. ausreisepflichtiger Personen und der ggf. anzuwendenden unangekündigten Terminierung und Umsetzung von Abschiebungen üder Rücküberstellungen hat das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten die Erlasslage zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung anhängiger Anrufungen bei der Härtefallkommission umfangreich aktualisiert.