Zu baurechtluichen Fragen im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten von nach dem AsylBL leistungsberechtigten Personen (nachfolgend vereinfachd Asylbewerber gennant) bittet das Innenministerium folgende Hinweise zu beachten. Die Hinweise gelten unabhängig von der Trägerschaft der Unterbringungsobjekte.