Auszug der BMI-Hinweise zu den Verfahrensabläufen für die Aufnahme und Registrierung aus der Ukraine geflüchteter Personen vom 2.3.2022:
" Dabei gehe ich aus heutiger Sicht davon aus, dass ein Beschluss des Rates auf der Grundlage der Richtlinie 2001/55/EG über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes zeitnah zustande kommen wird. Hierbei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der Zeit vor dem Inkrafttreten eines solchen Beschlusses, auf dessen Grundlage Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG zu erteilen sind und der Zeit nach dem Inkrafttreten eines solchen Beschlusses..."