Im Jahr 2013 ist die Resettlementaufnahme von 200 nicht-syrischen Flüchtlingen nicht vollständig zustande gekommen. Die Verantwortung dafür sehen die bundesdeutschen Stellen wohl auf Seiten des für die Umsetzung in den Erstaufnahmeländern zuständigen UNHCR. Die hier vorgelegte Resettlement-Anordnung des Bundesinnenministeriums ist nach Verlauten deswegen so ausführlich, damit es 2014 nicht erneut zu Defiziten in der Umsetzung kommt.