Mit einer Globalzustimmung vom 2.4.2020 erlaubt die Bundesagentur für Arbeit in der Frist 1.4. bis 31.10.2020 u.a. die Beschäftigung von aufenthaltsgestatteten und auch geduldeten Personen als Helfer*in in der Landwirtschaft zu mindestens Mindestlohnbedingungen.
Der aus Sicht des Flüchtlingsrats unnötig und nach der bisherigen Erfahrung auch ungewöhnlich restriktive Erlass des MILISH vom 2.4.2020 zur Erntehilfe formuliert ein vermeintlich weniger bürokratisches Verfahren zur Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen für Gestattete - aber i.d.R. nicht für Geduldete. Das im Erlass vorgesehene Abstimmungsverfahren zwischen den Ausländerbehörden mit den Integrationsnetzwerken zur arbeitsmarktlichen Integration von Geflüchteten oder gar dem Flüchtlingsrat ist leider im Vorfeld der Herausgabe des Erlasses nicht mit den Gemeinten abgestimmt worden. Im Gegenteil: Ein Verfahren, dass offenbar ausdrücklich den Geduldeten einen Wechsel in eine Beschäftigungsperspektiven schaffende und als Integrationsleistung anerkennbare Arbeitsmarktpartizipation vorenthalten will, ist mit Vollzugshilfe des Flüchtlingsrats kaum vorstellbar.