Der <link file:1555 download herunterladen der datei>Erlass vom 2.12.2014 gilt für Staatsangehörige einer ganzen Reihe von Ländern, "in denen wegen winterlicher Verhältnisse eine Rückkehr in Sicherheit und Würde nicht gewährleistet ist", nämlich Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Russische Föderation, Serbien, Türkei, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Pakistan und Ukraine.