Um die Leistungsbehörden zu unterstützen, auch um Publikumsverkehr mit Infektionsrisiko zu vermeiden, sollen in Schleswig-Holstein Corona-Schutzmasken an alle Leistungsberechtigten gem. AsylbLG zugesandt werden. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung SH wird die Zusendung der Masken an die Berechtigten organisatorisch und finanziell verantworten.
Das Land stellt den Leistungsberechtigten dazu insgesamt 360.000 medizinische Masken in 50er Gebinden als Sachleistung aus seinen Lagerbeständen zur Verfügung. Gleichzeitig sollen aus der den Kommunen angekündigten Maskenlieferung des Bundes weitere Masken für die Versorgung der Leistungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden.
Download:Erlass vom 23.3.2021