Die EnSikuMaV vom 26.8. ist am 1.9.2022 in Kraft getreten.
Sie reglementiert u.a. das Beheizen von Gemeinschaftsunterkünften oder öffentlichen Wohnraum für Geflüchtete und gilt zunächst bis Februar 2023.
Download: EnSikuMaV vom 26.8.2022
Die EnSikuMaV vom 26.8. ist am 1.9.2022 in Kraft getreten.
Sie reglementiert u.a. das Beheizen von Gemeinschaftsunterkünften oder öffentlichen Wohnraum für Geflüchtete und gilt zunächst bis Februar 2023.
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