Landesverordnung zur Änderung der Ausländer und Aufnahmeverordnung
Erlass
Die Änderung bezieht sich auf die Rolle des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten (LfA) und schafft damit die Grundlage, dass das LfA künftig Träger der Abschiebungshaft und der Zentralen Ausländerbehörde nach dem FKEG werden soll.