Der Erlass gibt den Ausländerverwaltungen u.a. Hinweise zur Förderung freiwilliger Ausreise, Mitwirkungspflichten nach § 83 Abs. 4 AufenthG, zwangsweise Rückführung/Abschiebung, Überstellung nach der Dublin-II-Verordnung, Abschiebungs-/Vollstreckungshindernisse, Vollzugshilfe durch die Landespolizeit, Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbot und zu Beteiligungserfordernisse und Meldepflichten.
Dem Erlass ging Ende des Jahres 2016 ein Entwurf voraus. Der Flüchtlingsrat hat mit Blick auf den Entwurf vom 20.12.2016 und das was im aktuellen Erlass vom 6.10.2017 schließlich tatsächlich niedergelegt ist, mit Datum 6.10.2017 eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt.