Der Erlass gibt den Ausländerverwaltungen u.a. Hinweise zur Förderung freiwilliger Ausreise, Mitwirkungspflichten nach § 83 Abs. 4 AufenthG, zwangsweise Rückführung/Abschiebung, Überstellung nach der Dublin-II-Verordnung, Abschiebungs-/Vollstreckungshindernisse, Vollzugshilfe durch die Landespolizeit, Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbot und zu Beteiligungserfordernisse und Meldepflichten.
Dem Erlass ging Ende des Jahres 2016 ein Entwurf voraus. Der Flüchtlingsrat hat mit Blick auf den <link https: www.frsh.de fileadmin pdf behoerden erlasse_ab_2012 mibsh_entwurf-erlass_abschiebungen_stand20161206.pdf external-link-new-window external link in new>Entwurf vom 20.12.2016 und das was im aktuellen <link https: www.frsh.de fileadmin pdf behoerden erlasse_ab_2012 erlass_zur_durchfuehrung_aufenthaltsbeendender_massnahmen__iv22-212-29.113-58_.pdf external-link-new-window external link in new>
Erlass vom 6.10.2017 schließlich tatsächlich niedergelegt ist, mit Datum 6.10.2017 eine umfangreiche<link https: www.frsh.de fileadmin pdf stellungnahmen frsh_stellungnahme-zum-milish-erlass-aufenthaltsbeendigung_20171006.pdf external-link-new-window external link in new>
Stellungnahme vorgelegt.