Mit Blick auf die Hochwasserkatastrophe, die insbesondere in Serbien und Bosnien-Herzegowina unbewohnbare Gebiete zurückgelassen hat, bittet das Kieler Innenministerium darum, ihm zunächst die Akten von Ausreisepflichtigen aus diesen Ländern vorzulegen, bevor die Ausländerbehörden aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollstrecken.