Auszug:
"(...) Die humanitäre Lage in Syrien und für die auch in Anrainerstaaten Geflüchteten ist nach wie vor volatil und angespannt.
Moralisch und menschlich ist es geboten, Menschen, die sich auch nach einer ggfs. länger zurückliegenden Flucht weiterhin in Not oder Bedrängnis befinden, zu helfen.
Die Einreise nach Deutschland und Aufnahme in Schleswig-Holstein begegnet dieser Not effektiv, weitere Wege, z.B. Ausreise und Aufnahme in anderen Staaten, stehen für die Bedrängten regelmäßig nicht zur Verfügung.
Auch angesichts der Lageberichte des Bundes sind Rückreisen von Syrern ins Heimatland aufgrund der dortigen Menschenrechtsverletzungen humanitär nicht vertretbar.
Hinzu kommt, dass, neben teilweisen Aufenthalts in Lagern, z.B. im Libanon angesichts der Staats- und Wirtschaftskrise oder bei Aufenthalt in der Türkei oder auf syrischem Staatsgebiet an deren Grenze, die Lebensumstände der Menschen prekärer werden.
Vor diesem Hintergrund soll die Anordnung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport gem. § 23 Abs. 1 AufenthG durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung für diesen Personenkreis um ein Jahr - bis zum 31. Dezember 2023 - in der folgenden Fassung verlängert werden. (...)"