(...) Abschiebungshaft wird in Schleswig-Holstein nach § 8 Abs. 2 Satz 2 FrhEntzG in Verbindung mit den §§ 171, 173 bis 175, 178 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) im Wege der Amtshilfe in der Regel für männliche Abschiebungshaftgefangene in der Außenstelle Rendsburg der Justizvollzugsanstalt Kiel und für weibliche Abschiebungshaftgefangene im Frauenvollzug in der Justizvollzugsanstalt Lübeck vollzogen. (...)
<link file:1058 download herunterladen der datei>Hier ist der Erlass im Wortlaut zu finden.