Erwerbstätigkeit - Anwendung §§ 25a und b Aufenthaltsgesetz
Erlass
Zu den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes hat das Kieler Innenministerium einen Erlass herausgegeben, der die letzte Gesetzesanpassung insbesondere mit Blick auf die vom Gesetzgeber gewünschte Integrationsleistung und diesbezügliche künftige Verwaltungspraxis bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltsentscheidungen in Fällen von Ausbildungs- und Arbeitsmarktzugang von erwachsenen und minderjährigen Geflüchteten erläutert.