Der aktualisierten Gesamterlass enthält zusammenfassende Hinweise zum aufenthaltsrechtlichen Umgang mit Kriegsvertriebenen aus der Ukraine. Die Neufassung eines entsprechenden Erlasses vom 17.06.2022 (Az.: 38216/2022) ist zur Umsetzung eines aktuellen (dritten) Länderschreibens des BMI erforderlich. Der Erlass vom 17.06.2022 wird durch die beigefügte Neuregelung ersetzt.
Die Anlagen zum Erlass vom 17.06.2022 und das BMI-Länderschreiben vom 8.8.2022 mit Erläuterungen zur europäischen TPD-Plattform sind weiter zu verwenden.