Am 24.5.2023 wurde die Vierte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung verkündet. Damit werden die Regelungen der UkraineAufenthÜV inhaltlich unverändert bis zum 4. März 2024 verlängert.
Am 24.5.2023 wurde die Vierte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung verkündet. Damit werden die Regelungen der UkraineAufenthÜV inhaltlich unverändert bis zum 4. März 2024 verlängert.