Mit einer Rundmail übermittelt das MILIGSH am 28.1.2021 ein aktuelles Rundschreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 27.1.2021 an die Ausländerverwaltungen in Schleswig-Holstein und führt dazu aus:
"...das beigefügte Länderschreiben des BMI vom 27.01.2021 mit weiteren aufenthaltsrechtlichen Hinweisen zur Corona-Pandemie übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Bitte betrachten Sie diese Mail als Erlass Nr. 9 der bisher ergangenen aufenthaltsrechtlichen Regelungen zur Vorgehensweise während der Corona-Pandemie.
Das aktuelle Länderschreiben verdeutlicht zunächst, dass die bisherigen Regelungshinweise des BMI, die Ihnen mit früheren Erlassen zur Kenntnis gegeben wurden, weitergelten. Darüber hinaus enthält das aktuelle Schreiben folgende drei Regelungsbereiche:
- Möglichkeiten zum Verzicht auf die Verpflichtung zur Nachholung des Visumverfahrens gem. § 5 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 AufenthG
- Ermöglichung des Homeoffice bei räumlicher, regionaler Beschränkung der Ausländerbeschäftigung
- Hinweise zu Verfahrenserleichterungen in der Zuwanderungsverwaltung, um auch dort Mitarbeitenden im Einzelfall das Homeoffice zu ermöglichen. ..."
Download:BMI Rundschreiben vom 27.1.2021