Mit einem Rundschreiben aus dem BMAS an die Bundesländer wird einer Vereinfachung bei der Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen zugestimmt.
Vorausgegangen war eine Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahtspflege, die eine Änderung der Schwerbehinderten-Ausweisverordnung angeregt hatte.
Bis dato war die Laufzeit von Schwerbehindertenausweisen an die Geltungsdauer des Aufenthaltstitels geknüpft, auch bei Geduldeten wurde dies bislang so gehandhabt. Ab sofort erfolgt grundsätzlich keine Koppelung der Befristung der Schwerbehindertenausweise an die Geltungsdauer der Duldungen mehr.
Für Aufenthaltsgestattungen gilt diese Regelung nicht.