Der Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein (MILIGSH) geht zurück auf die erste Aufnahmeanordnung vom <link artikel erlass-zur-aufnahme-syrischer-fluechtlinge-in-sh _blank external-link-new-window external link in new>28.8.2013 und wurde zuletzt am <link https: www.frsh.de artikel syrien-angehoerigen-aufnahme-12-verlaengerung external-link-new-window external link in new>
23.12.2020 verlängert.
Die Verlängerung erfolgt, weil sich die Situation für die Bevölkerung aufgrund des fortdauerenden Bürgerkriegs in Syrien nicht wesentlich geändert hat und weil weiterhin humanitäre Notlagen vorherrschen.
Download: <link file:6638 download file>MILIGSH-Erlass Syrien-Angehörigen-Aufnahme v. 1.7.2021