Hinsichtlich ablaufender Schengen-Visa verweist das MILISH am 2.6.2020 auf eine bestehende Minister-VO des BMI, nach der diese Visa bis zum 30.06.2020 weiterhin gültig bleiben. Da eine Minister-VO nur bis zu 3 Monaten ohne Bundesratsbeteiligung möglich ist, wurde das MILIG in der 22. KW an einem Bundesratsverfahren zur Verlängerung der VO beteiligt. S-H hat sich in der Diskussion dem Antrag Thüringens für eine Verlängerung bis zum 30.09.2020 angeschlossen. Ergebnisse liegen bis dato nicht vor, eine wie auch immer befristete Verlängerung über den 30.06. hinaus wird es nach Einschätzung des MILISH aber wohl geben.
Grundsätzlich werden visumfreie Aufenthalte bei Bedarf je nach Einzelfall durch GÜB, Duldung oder Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG verlängert.