Laufende Nummer: 201901004
Geschäftszeichen: AM – 1444.4 / 5400.1 / 1412.2 / 1500.3 / 1937 / II-1201.4.4
Gültig ab: 01.01.2019
Gültig bis: 31.12.8900
Einführung von:
Einführung bis:
SGB II: Information
Familienkasse: nicht betroffen
Bezug:Weisung 201606019 vom 09.06.2016 – Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen - verbindliches Dienstleistungsangebot in den Ankunftszentren
Neben den bestehenden Ankunftszentren werden aktuell Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (AnkER) aufgebaut. Ziel ist, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) über ein spezifisches und eigenes Dienstleistungsangebot in den Ankunftszentren bzw. in den AnkER-Einrichtungen weiter „Gesicht zeigt“ und sicherstellt, dass keine voraussichtlich positiv beschiedenen Schutzsuchenden „verloren gehen", sondern frühzeitig - auch bei einem Wechsel der Zuständigkeiten - lückenlos professionell beraten, qualifiziert und in Ausbildung oder Arbeit integriert werden.
Inhaltsverzeichnis
<link https: www.baintranet.de seiten>1. Ausgangssituation
<link https: www.baintranet.de seiten>2. Auftrag und Ziel
<link https: www.baintranet.de seiten>3. Einzelaufträge
<link https: www.baintranet.de seiten>4. Info
<link https: www.baintranet.de seiten>5. Koordinierung
<link https: www.baintranet.de seiten>6. Haushalt
<link https: www.baintranet.de seiten>7. Beteiligung
Neben den bestehenden Ankunftszentren werden aktuell Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (AnkER) bzw. funktionsgleiche Einrichtungen aufgebaut. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) setzt dort das beschleunigte Asylverfahren um. Die BA wird den bestehenden Referenzprozess in den Ankunftszentren sowie funktionsgleichen Einrichtungen fortsetzen bzw. an das beschleunigte Asylverfahren in den AnkER-Einrichtungen anpassen.
Ein spezifisches Dienstleistungsangebot der BA soll weiterhin sicherstellen, dass die BA in den Ankunftszentren bzw. in den AnkER-Einrichtungen oder funktionsgleichen Einrichtungen „Gesicht zeigt“, dass keine Person aus der Zielgruppe „verloren geht", sondern vielmehr frühzeitig (auch bei einem Wechsel der Zuständigkeiten zwischen den Rechtskreisen) lückenlos professionell beraten, zügig qualifiziert und in Ausbildung oder Arbeit integriert wird. Die Inanspruchnahme der BA-Dienstleistungen in den Ankunftszentren bzw. AnkER-Einrichtungen ist freiwillig.
Im Vergleich zur Weisung vom 09.06.2016 „Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen - verbindliches Dienstleistungsangebot in den Ankunftszentren“ ergeben sich Änderungen in folgenden Punkten:
Dezentrale Verantwortung für die Gestaltung des Inhalts und des Umfangs des Dienstleistungsangebotes der BA in den Ankunftszentren bzw. AnkER-Einrichtungen.
Zweckgebundene Ermächtigungen werden für das Jahr 2019 nicht mehr zur Verfügung gestellt.
Die konkreten Abläufe in den Ankunftszentren und den AnkER-Einrichtungen werden lokal vor Ort abgestimmt.
Die Zielgruppe des Dienstleistungsangebots der BA in den Ankunftszentren bzw. in den AnkER-Einrichtungen sind Personen, über deren Asylantrag im Anhörungsverfahren positiv entschieden wurde oder voraussichtlich positiv entschieden wird. Hierbei handelt es sich einerseits um Geflüchtete, die individuell durch das BAMF nach Anhörung (unabhängig vom Herkunftsland) aufgrund einer voraussichtlich positiven Entscheidung zugesteuert werden, andererseits um Geflüchtete aus den Herkunftsländern mit einer guten Bleibeperspektive.
Die Bescheidzustellung durch das BAMF erfolgt gesondert in Absprache mit dem Land. Der Wohnort-Transfer hat für diese Personen noch nicht stattgefunden
Die Präsenz der BA soll bedarfsspezifisch in den Ankunftszentren bzw. in den AnkER-Einrichtungen oder in unmittelbarer räumlicher Nähe sichergestellt werden. Auch ein mobiles Angebot ist möglich.
Inhalte des Dienstleistungsangebots können im Rahmen des geltenden Rechts z. B. sein:
Datenersterhebung /-erfassung:
Übernahme bestehender Daten durch Abruf aus dem Kerndatensystem des Bundes zur Vermeidung von Doppelerfassungen in STEP vgl. Weisung 201712026 vom 20.12.2017 – Anbindung an das Kerndatensystem des Bundes
Zusätzliche Erfassung von Fachdaten zu beruflichen Vorerfahrungen und Qualifikationen in VerBIS im Rahmen der Selbstauskunft.
Individuelle Beratung und/oder Gruppeninformationen:
Informationen zu Arbeit, Praktika, Weiterbildung, Ausbildung/ Studium in Deutschland
Inhalte zu Rolle, Zielen, Aufgaben, Leistungen der Agenturen für Arbeit und Jobcenter
Vermittlung von Prozesssicherheit für Geflüchtete (ggf. unterstützt durch Arbeitshilfen wie Laufzettel) und Bildung realistischer Erwartungen und Beantwortung von individuellen Fragen
Informationen zur Deutschförderung (Integrationskurs, KompAS, Berufssprachkurse)
Motivierung geflüchteter Frauen zur Teilnahme am Integrationskurs (Hinweis auf Möglichkeiten der Kinderbetreuung)
Kompetenzerfassung/-feststellung in den Ankunftszentren bzw. in den AnkER-Einrichtungen kann bei vorhandenen räumlichen, technischen und zeitlichen Kapazitäten angeboten werden.
Insbesondere Schutzsuchende mit guter Bleibeperspektive sollen zum Besuch von Integrationskursen, gegebenenfalls zum Angebot KompAS frühzeitig informiert werden.
Die Durchführung der Beratungen erfolgt durch BA-Personal und ggf. unter Hinzuziehung von Dolmetscher/innen bzw. der Dolmetscher-Telefonhotline im persönlichen Gespräch.
Die Aufgaben im Rahmen des BA-Dienstleistungsangebots im Ankunftszentrum bzw. in der AnkER-Einrichtung sind aus dem dezentralen Budget zu bestreiten. Je nach Ausgestaltung des Dienstleistungsangebotes ist aus dem geltenden TUK/ bzw. Dienstpostenkatalog der entsprechende Aufgabenträger mit der Aufgabenwahrnehmung zu betrauen. Die Aufgabenerledigung ist im Rahmen der übertragenen Dienstposten wahrzunehmen.
Die Regionaldirektionen
stellen sicher, dass die Agenturen für Arbeit an allen Standorten mit Ankunftszentren bzw. AnkER-Einrichtungen vertreten sind und entscheiden in Abstimmung mit den Agenturen für Arbeit vor Ort über die Inhalte und den Umfang des bedarfsspezifischen Dienstleistungsangebots,
informieren die Bundesländer, denen die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger obliegt über das Dienstleistungsangebot.
Die Agenturen für Arbeit an Standorten mit Ankunftszentren bzw. AnkER-Einrichtungen
sind in allen Ankunftszentren bzw. AnkER-Einrichtungen ihres Bezirkes präsent und bieten ein bedarfsspezifisches Diensleistungsangebot an (z. B. Durchführung von Datenersterhebung/-erfassung, Datenübernahme und Beratungsgespräche),
stimmen lokale Schnittstellen im Hinblick auf die Abläufe im Ankunftszentrum bzw. in der AnkER-Einrichtung mit dem BAMF vor Ort ab.
Die RIM
treffen in Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit Vereinbarungen mit dem BAMF/den Betreibern der Ankunftszentren/AnkER-Einrichtungen zur Bereitstellung von Räumlichkeiten in den Ankunftszentren/in den AnkER-Einrichtungen oder in unmittelbarer Nähe dazu, sofern diese für das lokale bedarfsspezifische Angebot benötigt werden.
stellen die erforderliche IT-Ausstattung (internetfähige BA-Rechner) für die Dienstleistungserbringung in den Ankunftszentren/AnkER-Einrichtungen sicher.