Viele Personen können fluchtbedingt ihren im Herkunftsland erworbenen schulischen Bildungsstand nicht hinreichend nachweisen, so dass eine Bewertung durch die Zeugnisanerkennungsstelle im Ministerium für Schule und Bildung nicht möglich ist. Die die bestandene Plausibilitätsprüfung können bestimmte schulische Zugangsberechtigungen bestätigt oder die Bescheinigung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt genutzt werden.