Mit Bezug auf den <link http: www.frsh.de aktuell aktuelles aktuelle-meldung article erteilung-von-aufenthaltserlaubnissen-fuer-syrische-fluechtlinge-die-eine-aufnahme-durch-ihre-in-d external-link-new-window externen link in neuem>Erlass vom 28.8.2013 hat das Innenministerium Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass diese zunächst bis 28.2.2014 befristete Aufnahmeanordnung nun bis zum 31.12.2014 verlängert wird.