Dieser Erlass wurde mit Herausgabe des Gesamterlasses Ukraine des MILIGSH vom 17.6.2022 aufgehoben.
Im Rahmen der Videokonferenz am 6. April 2022 des regelmäßigen Erfahrungsaustausches zwischen Ministerium und Ausländerbehörden der Kommunen und des Landes zum Umgang mit Kriegsvertriebenen aus der Ukraine sind eine Reihe von Fragestellungen aufgetreten. Soweit möglich, werden die ausstehenden bzw. ergänzenden Informationen mit diesem Erlass zur Verfügung gestellt.
Als Anlagen zum Erlass gelten zwei Präsentationen zum neuen bundesweiten Verteilsystem „FREE“ und zur Darstellung eines idealtypischen Verfahrensablaufes.
Zu Drittstaatenangehörigen, die aus der Ukraine Geflüchtete sind, heißt es u.a.:
- Zum Verfahren hinsichtlich des Umgangs mit Drittstaatsangehörigen "wird ein kurzfristig angekündigtes weiteres Länderschreiben des BMI – welches sich momentan in der Länderabstimmung befindet - weitere Ausführungen enthalten."
Download:Erlass des MILIGSH v. 12.4.2022 (mit allen Anlagen)