Auszug aus dem Begleitschreiben an die Kommunen:
"Das Land Schleswig-Holstein wird in den Jahren 2020 und 2021 die pro-Kopf-Pauschale von je 500,00 € pro Person bei der Aufnahme von Asylsuchenden fortsetzen.
Das Verfahren wird gegenüber den Vorjahren schlanker ausgestaltet, grundsätzlich ist die Verteilung zahlungsauslösend und eine anteilige Kürzung bei Unterbringung in einer sog. anerkanntenUnterkunft erfolgt nicht mehr. Ebenso wird auf die verwaltungsaufwendige Zahlung bei Familiennachzug verzichtet. Der Charakter einer Aufnahmepauschale kommt in den umformulierten Förderschwerpunkten zum Ausdruck, bei denen die Beteiligung an den Kosten der Aufnahme im Vordergrund steht und auf die Integration in Ausbildung und Arbeit verzichtet wird. Um dem Jahreszeitraum, in dem die Pauschale verwendet werden kann, besser Rechnung zu tragen, wird die Frist für die Bestätigung der Mittelverwendung verlängert."
Download: <link file:6771 download file>Erlass Aufnahmepauschale v. 15.4.2020