Der Erlass vom 26.1.2016 sieht die Einführung der Integrations- und Aufnahmepauschale vor. Die Pauschalbeträge pro aufgenommener Person für die Kommunen werden erhöht auf 1.000 Euro, ab 1.3.2016 auf 2.000 Euro. Die Förderung kann für tatsächlich entstandene Aufwendungen im Zusammenhang mit Betreuung, Unterbrinung, Versorgung und Integration verwendet werden.