Das Chancen-Aufenthaltsgesetz vom 21.12.2022 ermöglicht es langjährig aufhältigen Geduldeten mit guter Integrationsprognose ihren Aufenthalt zu verfestigen.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat bereits am 23.12.2022 BMI-Anwendungshinweise zur Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechtes sowie ein Merkblatt für neue Inhaberinnen und Inhaber des Chancen-Aufenthaltsrechts des Ländern herausgegeben.
Das schleswig-holsteinische Integrationsministerium (MSJFSIGSH) hat am 17.1.2023 ergänzende Anwendungshinweise für Schleswig-Holstein zum Inkrafttreten des Gesetzes und ein FAQ Paper zur Einführung der neuen Rechtsgrundlage veröffentlicht.