Informationen zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine
Zuletzt aktualisiert am 5.9.2022
In diesem Tagen erreichen den Flüchtlingsrat zahlreiche Anfragen bezüglich der Situation in der Ukraine. Deshalb haben wir einige der häufigsten Fragen gesammelt beantwortet:
Wo kann ich mich vor Ort informieren oder meine Unterstützung anbieten?
Das Projekt Westküste Ahoi 2.0 des Flüchtlingsrats pflegt eine laufend zu aktualisierende Liste mit Kontaktdaten in den Kreisen/Kreisfreien Städten sowie Ämtern und Gemeinden.
Wo kann ich in Schleswig-Holstein Beratung zu rechtlichen und Informationen zur Aufnahme und Bleiberechtssicherung für Menschen aus der Ukraine erhalten?
- Beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein in Kiel gibt es die Rechtsberatung für Geflüchtete in der Kieler Innenstadt. Dort ist auch die Rechtsberatung der Refugee Law Clinic Kiel erreichbar.
- Weitere Beratungsstellen in SH und auch die Kontaktdaten der Kommunalverwaltungen (Sozial- und Ausländerbehörden) gibt es in den Kreisen und kreisfreien Städten: https://www.frsh.de/service/beratungsstellen/
- Der Landeszuwanderungsbeauftragte SH informiert auf seiner Web-Steite über rechtliche und andere Fragen im Kontext der in Deutschland und in Schleswig-Holstein schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb/ukraine/ Eine sehr hilfreiche Beratungshilfe des Landesbeauftragten vom 4.4.2022 behandelt das Thema, dass nicht-ukrainische aus der Ukraine Geflüchtete bisweilen im Verwaltungshandeln und rechtlich diskriminiert werden und es nicht hinlänglich geprüft wird, ob sie einen vorübergehenden Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten können.
- Das Diakonische Werk Schleswig-Holstein hat umfangreiche Folien mit Informationen zur rechtlichen Beratung von Ukraine-Flüchtlingen herausgegeben.
Verlautbarungen und Informationsangebote von Regierungsstellen:
Innenministerium Schleswig-Holstein (MILIGSH)
- Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat am 17.6.2022 einen Gesamterlass zum Verwaltungsumgang mit den aus der Ukraine geflüchteten Gruppen herausgegeben.
- Das MILIGSH hat zu dem zwischen Bund und Ländern verabredeten Verteilungsverfahren von Geflüchteten aus der Ukraine am 12.4.2022 einen Erlass herausgegeben.
- Das MILIGSH hat zum sozialen Leistungsanspruch von aus der Ukraine Geflüchteten einen Erlass zum AsylbLG am 21.3.2022 herausgegeben. Hier ist die Krankenversicherung, die Teilnahme am ÖPNV, besondere Leistungsansprüche vulnerabler Personen und das Verwaltungsermessen bei der Anrechnung der von den Geflüchteten mitgebrachtem Vermögen/Wertsachen geregelt.
- Darüber hinaus hat das Ministerium eine Info-WebSeite mit vielfältigen Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und die Beratungs- und Unterstützungsszene online freigeschaltet www.schleswig-holstein.de/ukraine, die regelmäßig aktualisiert wird.
- Mit Fragen und Hinweisen zum Thema Aufnahme von Ukrainer*innen im Bundesland können sich Interessierte an eine Kontaktmail-Adresse Flucht-Ukraine(at)im.landsh.de und eine Telefon-Hotline 0431 988-3369 wenden.
Bundesinnenministerium
- Das Bundesinnenministerium (BMI) hat in einem 3. Länderschreiben vom 5.9.2022 Hinweise für den ausländeramtliche Praxis bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen bzgl. Schutzsuchender aus der Ukraine gegeben.
- Das BMI hat mit Länderschreiben vom 27.5.2022 Hinweise zu Neuregelungen im Aufenthaltsgesetz zum 01.06.2022 aufgrund des „Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze“ versandt.
- Das BMI hat ein Länderschreiben vom 25.5.2022 zu Registrierung ab 1.6.2022 und bis zum 31.10.2022 nachzuholender erkennungsdienstlicher Behandlung verschickt.
- Das BMI hat in einem Länderschreiben vom 14.4.2022 Hinweise zum Verwaltungshandeln u.a. bei nicht-ukrainischen Staatsangehörigen, die nach Deutschland geflüchtete sind, herausgegeben. Das MILIGSH hat dazuam 19.4.2022 ergänzende Hinweise gegeben.
- Das BMI hat in einem Länderschreiben vom 18.3.2022 Hinweise auf die aktuellen Verlängerungs- und Ergänzungsmöglichkeiten ukrainischer Pässe gegeben.
- Das BMI hat in einem BMI-Länderrundschreiben am 15.3.2022 erklärt, dass künftig die Verteilung der aus der Ukraine Geflüchteten zwischen den Ländern auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels stattfinden wird.
- Das BMI hat in einem Rundschreiben vom 14.3.2022 ausfürliche Hinweise zur Umsetzung des § 24 AufenthalG an die Länder adressiert.
- Das BMI hat am 2.3.2022 Hinweise zu Verfahrensabläufen bei Aufnahme und Registrierung von aus der Ukraine Geflüchteten herausgegeben.
- Am 3.3.2022 hat das BMI sein Factsheed zur Beschluss des EU-Rats vom 3.3.2022 veröffentlicht.
- Die Hinweise des BMI vom 5.3.2022 an die zuständigen Behörden in den Ländern leiten aus dem EU-Ratsbeschluss vom 3.3. das Verwaltungshandeln zur Aufnahmeprozedur, Aufenthalt, Zugang zu Beschäftigung und sozialen Leistungen von Geflüchteten aus der Ukraine ab.
- Am 9.3.2022 ist die „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung" in Kraft getreten, die regelt, welche aus dem Krieg in der Ukraine seit dem 24.2.2022 flüchtenden Gruppen im Zuge der Aufnahme in Deutschland von der Visumspflicht befreit sind.
- Weitere Informationen des BMI sind auf der Web-Seite mit FAQ unter www.bmi.bund.de/ukraine zu finden.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Das BMFSFJ hat am 11.3.3022 Anwendungshinweise für die Jugendämter und relevante weitere Stellen zum Umgang mit aus der Ukraine nach Deutschland flüchtenden Minderjährigen herausgegeben.
- Das Bundesfamilienministerium unterhält ein Hilfetelefon für von Gewalt betroffene Frauen und für Schwangere in Not.
Bundesbildungsministerium und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Die Bundesagentur für Arbeit hat am 23.5.2022 für die Arbeitsverwaltungen eine Fachliche Weisung zur „Bearbeitung von Fällen mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder entsprechender Fiktionsbescheinigung“ herausgegeben.
- Mit einem Doppelkopf-Rundschreiben vom 11.5.2022, das BMI und BMAS an Bundesländer, Verbände und Branchen gerichtet haben, machen die beiden Bundesministerien auf die erleichterten Bedingungen für eine Arbeitsmarktintegration von ukrainischen Geflüchteten aufmerksam.
- Das Bundesbildungsministerium sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben eine Linksammlung mit Informationen zu Bildungsketten speziell für Geflüchtete aus der Ukraine zusammengestellt. Die Informationen sind großenteils auch auf Ukrainisch und z.T. auf Russisch verfügbar: Hier zur Linksammlung
- Für Geflüchtete aus der Ukraine wurden FAQ auf der BMAS-Webseite in ukrainischer, russischer, deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.
Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
Die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder haben am 28.3.2022 Beschlüsse zur gesundheitlichen Versorgung der aus der Ukraine nach Deutschland fliehenden Schutzsuchenden gefasst.
Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK):
Die MPK hat am 7.4.2022 u.a. beschlossen, dass aus der Ukraine Geflüchtete auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen und einen erleichterten Arbeitsmarktzugang erhalten sollen.
Der Bundesrat:
Der Bundesrat hat am 8.4.2022 für Geflüchtete aus der Ukraine die Aufenthaltsübergansverordnung bis zum 31.8.2022 verlängert.
Quellen zu weiteren rechtlichen Hinweisen und zur Orientierung nach der Ankunft in Deutschland:
- Informationen rund um Deutschland (Ankunft, Erste Schritte, leben, etc.) bietet ein vom WDR-Rundfung erstellter Überblick zusammengefasst (auf Deutsch und Ukrainisch).
- Rechtliche Hinweise von PRO ASYL zur Einreise und zum Verbleib von Ukrainer:innen in Deutschland
- Rechtliche Hinweise des Niedersächsischen Flüchtlingsrats zur Einreise und zum Verbleib von Ukrainer:innen in Deutschland
- Rechtliche Hinweise des Bayerischen Flüchtlingsrats zur Einreise und zum Verbleib von Ukrainer:innen in Deutschland (mit ukrainischer Übersetzung!)
- Informationen der GGUA zu Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine
- Informationen für Staatenlose in und aus der Ukraine
- MINOR: Mehrsprachige Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen für Menschen aus der Ukraine in Deutschland
- Handbook Germany hat eine sehr empfehlenwerte Sonder-Seite „Ukraine“ mit wichtigen Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt auf Ukrainisch, Russisch und Deutsch erstellt: https://handbookgermany.de/de/ukraine-info.html
- Der Dortmunder Verein Auslandsgesellschaft.de hat in ukrainischer Sprache ein „Serviceheft für Geflüchtete aus der Ukraine" herausgegeben. In neun Kapiteln werden Antworten auf wichtige Fragen zum Ankommen in Deutschland gegeben.
- Die Flüchtlingsberatungsstelle des evangelischen Kirchenkreises Minden hat eine hilfreiche Arbeitshilfe zu Fragen des Versicherungsschutzes für in der Ukraine zugelassene KFZ und zur Geltung des ukrainischen Führerscheins erstellt
Wo kann man Informationen über Fluchtwege und Grenzsituationen erhalten?
- Die PostOst-Community Deutschland hat einen Pad mit laufend aktualisierten mehrsprachigen Informationen zu den Situationen an der ukrainischen Grenze - auch für nicht-ukrainische Staatsangehörige.
- Neben nicht-ukranischen Menschen finden sich insbesondere nicht selten staatenlose Rom:nja unter den auf dem Fluchtweg und bei der Ausreise - nicht zuletzt durch faschistische Einheiten innerhalb ukranischen Militärs - massiv diskriminierten Gruppen.
- Ein differenziertes Dossier mit rechtlichen und anderen Informationen hat der Mediendienstes Integration online gestellt.
Wo finde ich Unterstützung bei der Suche nach Angehörigen und beim Familiennachzug?
- Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) unterstützt Personen, die sich in Kriegswirren und auf dem Fluchtweg verloren haben. Dazu hält der Suchdienst des DRK einen Flyer „Suchen, Verbinden, Vereinen“ vor: in Deutsch und Ukrainisch. Ein gesonderter Flyer richtet sich an unbegleite minderjährige Geflüchtete, die Unterstützung bei der Suche nach ihren Familien benötigen: in Deutsch und in Ukrainisch.
- Der DRK-Suchdienst hat Beratungsstellen in verschiedenen Standorten in Schleswig-Holstein: Kontakt
Welchen Schutz erhalten aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatler*innen?
- Deutschland hat Drittstaatsangehörige, die kein Asyl beantragen können/wollen, bisher noch nicht in den temporären Schutz aufgenommen. Ronith Schalast aus Berlin hat im Internet eine Übersicht erstellt (Stand 24.3.2022), welchen Qualität von Schutz Drittstaatler*innen aus der Ukraine in anderen EU-Mitgliedsstaaten bekommen.
- Über die action2-Liste wurde ein Pad verteilt, in dem einige Infos zum rechtlichen und administrativen Umgang mit Drittstaatsangehörigen in anderen EU-Ländern stehen.
- Der Europäische Flüchtlingsrat ECRE pflegt im Internet eine Übersicht über die Zugangsentwicklung von Ukraine-Geflüchteten in allen europäischen Staaten, die wöchentlich freitags aktualisiert wird.
- Dänemark weist wohl nicht mehr regelmäßig alle Geflüchtete aus der Ukraine ab, macht aber Unterschiede zwischen ukrainischen Staatsangehörigen und Drittstaatler*innen, die aus der Ukraine nach DK flüchten wollen. Hintergrund ist, dass DK den EU-Ratsbeschluss zur Anwendung der Massenzustromrichtlinie nicht mit trägt.
- Die Europäische Kommission stellt auf ihrer Webseite Informationen für Menschen bereit, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen. Die Webseite gibt es in allen Amtssprachen der EU sowie auf Ukrainisch und Russisch. Die Seite sammelt wichtige Informationen über die Rechte von Geflüchteten bei der Einreise in einen EU-Staat und der Weiterreise innerhalb der EU sowie zu ihrem Anspruch auf vorübergehenden Schutz und den Antrag auf internationalen Schutz.
Welche Möglichkeiten gibt es, für Ukrainer*innen, nach Deutschland einzureisen und einen Aufenthalt zu bekommen?
Ukrainische Staatsangehörige dürfen für bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumsfrei in den Schengen-Raum (und damit auch nach Deutschland) einreisen wenn sie einen biometrischen Pass haben. Beachten Sie hierzu auch die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes zur Ukraine. Wer einen nicht-biometrischen Pass hat, braucht für diesen Kurzaufenthalt ein Schengen-Visum.
Unabhängig davon gilt: Wer in Deutschland ankommt und einen Asylantrag stellt, hat ein Recht auf Durchführung eines Asylverfahrens, auch wenn er oder sie keinen Pass und kein Visum hat. Allerdings ist nicht ausgeschlossen dass es hier zu Dublin-Verfahren kommt und die Person in den ersten EU-Staat, in den sie eingereist oder durch den sie gereist sind, überstellt worden. Mehr Informationen zum Asyl s.u.
Der Europäische Rat hat am 3.3.2022 beschlossen, dass für ukrainische und nicht-ukrainische Geflüchtete aus der Ukraine die Massenzustrom-Richtlinie der EU - in Deutschland gem. § 24 Aufenthaltsgesetz - angewendet werden soll. Die operativen Leitlinien der EU-Kommission vom 21.3.2022 geben Hinweise für die für die Umsetzung der Massenzustromrichtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten. Begünstigte bekommen zunächst 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis, die dann zweimal verlängert werden kann. Dazu gehört etwa eine Arbeitserlaubnis sowie Zugang zu Sozialhilfe, medizinischer Versorgung, Bildung für Minderjährige und unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit zur Familienzusammenführung. Auch die freiwillige Umverteilung von Flüchtlingen in der EU ist möglich. Die Massenzustrom-Richtlinie von 2001 ist eine Folge der Kriege in den 1990er Jahren im ehemaligen Jugoslawien. Zur EU-Massenzustrom-Richtlinie hat die Universität Halle eine gut lesbare Handreichung herausgegeben.
Der EU Rat hat am 3.3.2022 beschlossen, wer geschützt werden soll: So sollen alle ukrainischen Staatsangehörigen und ihre Familien sowie Flüchtlinge mit internationalem Schutzstatus und ihre Familien den Schutz der Massenzustromrichtlinie erhalten. Bei Drittstaatenangehörigen mit Langzeit-Aufenthalt in der Ukraine ist es allerdings den Mitgliedsstaaten freigestellt, die Richtlinie oder stattdessen bestehendes nationales Recht anzuwenden. Dies war wohl ein Zugeständnis an die Visegrad Länder (Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn). Arbeitsmigrant*innen und Studierende aus Drittstaaten fallen laut EU Ratsbeschluss allerdings ganz aus dem Schutzversprechen der EU. Sie dürfen zwar einreisen, aber nur um ihre zeitnahe Weiterreise in ihre Herkunftsländer anzutreten.
Zu den aus dem EU-Ratsbeschluss sich ergebenden Aufnahebedingungen in Deutschland und Schleswig-Holstein verweisen wir auf die o.g. Hinweise des BMI und die Erlasse des MILIGSH.
Was ist mit Ukrainer*innen, die im Rahmen eines (visumsfreien) Kurzaufenthalts bereits in Deutschland sind?
- Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat verschiedene Erlasse zum Verwaltungsumgang mit Geflüchteten aus der Ukraine herausgegeben. Beratung im Einzelfall gibt die Rechtsberatung für Geflüchtete beim Flüchtlingsrat SH.
- Das Bundesinnenministeriums hat in einem Länderrundschreiben am 24.2.2022 erklärt, dass die Ausländerbehörden bei ukrainischen Staatsangehörigen davon ausgehen können, dass eine Nachholung des Visumsverfahrens unzumutbar ist. Das heißt, dass in Deutschland befindliche ukrainische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllen (z.B. Studium, Arbeit, Ausbildung, familiäre Gründe…), aber nicht mit dem erforderlichen Visum eingereist sind (Regelerteilungsvoraussetzung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 AufenthG), trotzdem die Aufenthaltserlaubnis bekommen können. Weitere Hinweise des BMI zum Aufenthalt von Geflüchteten aus der Ukraine finden sich hier.
Macht es Sinn, einen Asylantrag zu stellen?
Am 2.3.2022 hieß es vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass Asylverfahren von Geflüchteten aus der Ukraine zunächst ausgesetzt würden. Natürlich steht es den Menschen frei, einen Asylantrag zu stellen. Allerdings muss man bedenken, dass völlig unklar ist, ob dieser positiv entschieden wird. Asylverfahren dauern lange – häufig ein Jahr oder mehr. Niemand weiß, wie in ein paar Tagen, Wochen oder Monaten die Situation in der Ukraine sein wird, und wie da die Entscheidungspraxis des BAMF sein wird. Angesichts der Dauer der Asylverfahrens werden Asylanträge wegen des Krieges nur Erfolg haben, wenn der Krieg noch sehr lange (mindestens einige Monate) dauert – was wir natürlich alle nicht hoffen. Wer einen Asylantrag stellt, muss grundsätzlich in eine Erstaufnahmeeinrichtung (außer sie sind im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels mit einer Gültigkeitsdauer von über sechs Monaten). Es ist auch möglich, dass die Personen in ein anderes Bundesland geschickt werden, da Asylantragstellerinnen nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel“ verteilt werden.
Ein erfolgloses Asylverfahren bringt schwerwiegende Nachteile für die betroffene Person, z.B. wird die Erteilung anderer Aufenthaltserlaubnis erheblich erschwert. Im Moment spricht aus unserer Sicht vieles dafür, zunächst abzuwarten und andere Optionen (s.o.) zu prüfen, und aktuell keinen Asylantrag zu stellen.
Welche Möglichkeiten bestehen für ausreisepflichtige (geduldete) Ukrainer*innen?
- Schleswig-Holstein und weitere Bundesländer (u.a. Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern) haben bekanntgegeben, dass bis auf Weiteres keine Abschiebungen in die Ukraine stattfinden sollen.
- Zwar ist aufgrund der Unterbrechung des zivilen Luftverkehrs anzunehmen, dass aktuell ein tatsächliches Abschiebungshindernis auf direktem Wege besteht, denn Russland hat den Luftraum für Deutschland und 35 weitere Staaten am 28.2.2022 gesperrt. Allerdings verweisen Länderinnenministerien darauf, dass nach Russland jedoch über den Umweg eines Zwischenstopps in nicht von Russischen Saktionen betroffenen Staaten - z.B. die Türkei - möglich sind.
Ich habe ein Zimmer / eine Wohnung frei und möchte eine Familie/ eine Person aus der Ukraine aufnehmen – was kann ich tun?
Zu dieser Frage sollten ggf. vor Ort Kontakte zu den kommunalen Verwaltungen und den Ämtern und Gemeinden aufgenommen werden. Die Kontaktdaten finden sich hier.
Die Bundesweite AG für Flüchtlinge PRO ASYL e.V. hat eine Web-Seite mit Informationen zur privaten Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine geschaltet.
Zuständig für die Aufnahme von Geflüchteten, die über keine Kontakte zu Landsleuten und Anhegörigen im Bundesland Schleswig-Holstein verfügen, ist das Landesamt dür Zuwanderung und Flüchtlinge (LfZuF SH). Das LfZuF verfügt über vier Erstaufnahmeeinrichtungen in Neumünster, Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg.
Wer private Unterkünfte zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine anbieten will, wende sich allerdings an die zuständige Ausländerbehörde vor Ort im Kreis oder der Kreisfreien Stadt.
Wenn Sie Menschen aus der Ukraine kennen, die visumsfrei einreisen werden oder sich bereits visumsfrei in Deutschland aufhalten, können diese privat bei Ihnen wohnen. Allerdings unterliegen sie der Meldepflicht bei der zuständigen Behörde. Das gleiche gilt für Menschen aus der Ukraine, die vor haben, mit einem Schengen-Visum einzureisen oder bereits eingereist sind.
Wer einen Asylantrag stellt, muss grundsätzlich in eine Erstaufnahmeeinrichtung (außer sie sind im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels mit einer Gültigkeitsdauer von über sechs Monaten). In den meisten Fällen ist also eine private Unterbringung von Asylsuchenden zumindest in der Anfangszeit nicht möglich.
Wir wurden auf zwei Web-Seiten aufmerksam gemacht, auf denen Personen, die Zimmer anbieten, sich eintragen können. Es erscheint aber nicht ganz klar, wie der Kontakt zwischen Geflüchteten und Gastgeber*innen zustande kommen soll.
Welche Möglichkeiten gibt es für Geflüchtete bei der Integration in Bildung und Arbeit?
Die Netzwerke Alle an Bord! und Mehr Land in Sicht! beraten und begleiten Geflüchtete im Prozess der Integration in Sprachförderung, Bildung und Beschäftigung. Das Beratungsnetzwerk Alle an Bord! hat eine Sammlung mehrsprachiger Informationen zur Integration in Bildung und Arbeit auf Deutsch und Englisch zusammengestellt.
Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein unterstützt bei der Gleichwertigkeits-Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und vermittelt ggf. Anpassungsqualifizierungen.
Die Bundesagentur für Arbeit informiert über Arbeitsförderinstrumente der BA für geflüchtete Jugendliche und Erwachsene aus der Ukraine.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert in zwei Trägerrundschreiben über den Zugang von Geflüchteten aus der Ukraine zu Integrationskursen und zu Berufssprachkursen.
Das Bundesbildungsministerium sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben eine Linksammlung mit Informationen zu Bildungsketten speziell für Geflüchtete aus der Ukraine zusammengestellt. Die Informationen sind großenteils auch auf Ukrainisch und z.T. auf Russisch verfügbar: Hier zur Linksammlung
Unterstützung für besonders schutzbedürftige Geflüchtete/vulnerable Gruppen:
- Frauen: Der ASB hat einen mehrsprachigen Flyer herausgegeben, der betroffene vor dem Kontakt mit Menschenhändlern warnt. Die Beratungsstelle gegen Menschenhandel - Contra - in Kiel hat einen ukrainischsprachigen und einen russischsprachigen Flyer mit Informationen für aus der Ukraine geflüchtete Frauen mit Beratungs- und Hilfebedarf erstellt. Das Bundesfamilienministerium unterhält ein Hilfetelefon für von Gewalt betroffene Frauen und für Schwangere in Not. Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) hat mehrsprachige Informationen und Beratungsangebote für Betroffene von Menschenhandel und (sexueller) Ausbeutung auf seiner Webseite. Ebenso finden sich Informationen zu Beratung und Unterstützung für geflüchtete Frauen und ihre Kinder aus der Ukraine in Schleswig-Holstein auf einem padlet der Geschäftsstelle Gleichtsellung SH.
- Behinderte Personen: Verschiedene Institutionen haben die Seite www.hilfsabfrage.de erstellt. Die Internetseite soll dazu beitragen, die bestehenden Wohn- und Transferangebote für behinderte Menschen - nicht nur aus der Ukraine - zu bündeln und übersichtlich aufzuführen, um die zur Verfügung stehenden Ressourcen flächendeckend zu nutzen.
- Kinder und Jugendliche: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat ihren Ratgeber „Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind?“ auf Ukrainisch und Russisch veröffentlicht. Er ist unter folgender Internetadresse abrufbar: www.elternratgeber-fluechtlinge.de oder www.parent-refugees.de. Kinder, die in ihrer Heimat Krieg und Gewalt oder auf der Flucht schreckliche Ohnmacht und Ausgeliefertsein erlebt haben, leiden oft noch lange unter diesen Erlebnissen und können sich deshalb häufig anders verhalten, als die Eltern sie kennen. Der Ratgeber zeigt, wie Eltern darauf angemessen reagieren können. Er möchte den Eltern helfen, ihre Kinder besser zu verstehen. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) bietet darüber hinaus weiterführende Informationen und Materialien zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit aus der Ukraine geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien.
- Ausgehend von Forschungen zu Kriegsflüchtlingen aus Syrien haben Wissenschaftler:innen des Manchester University Informationsmaterialien entwickelt für Erwachsene, die Kinder in konflikt- und Vertreibungssituationen betreuen. Die Materialien finden Sie anbei auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch, Polnisch und Englisch
- Traumatisierung: Unterstützung für gewalttrumatisierte Kinder und Erwachsene vermittelt in Schleswig-Holstein der Paritätische Wohlfahrtsverband.
- LSBTIQ: Der LSVD hat einen Hinweis für aus der Ukraine geflüchtete Personen, insbesondere LSBTI - ohne ukrainische Staatsbürgerschaft zur Anwendung von §24 AufenthG veröffentlicht. Der LSVD hat dazu auch Hinweise für LSBTI-Geflüchtete in neun Sprachen veröffentlicht. Unter Humanitäre Hilfe für LSBTIQ+ Geflüchtete findet ihr eine kurze 5 Punkte-Liste zur Unterstützung von LSBTIQ+Geflüchteten aus Kriegsgebieten. Im Internet ist darüber hinaus eine Liste zugänglich mit Medikamenten die von Trans und Intersex Menschen gebraucht werden.
Kriegsdienstverweigerung:
- Die Organisationen PRO ASYL e.V. und Connection e.V. haben einen juristischen Überblick zum Thema Kriegsdienstverweigerung online gestellt und und mit Bezug auf den Krieg in der Ukraine politische Forderungen formuliert. Darüber hinaus wurden Informationen zu den unterschiedlichen rechtlichen Lagen in Belarus, Russland und in der Ukraine online gestellt.
Connection e.V. hat eine Beratungshotline für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure des Ukraine-Krieges eingerichtet.
Wo kann ich für humanitäre Hilfe in der Ukraine spenden?