Am 6. Mai fand die Flüchtlingskonferenz Schleswig-Holstein in Kiel statt. Zu dieser Tagung hat die Landesregierung ein Programm vorgelegt, mit dem sie sich verpflichtet, künftig die Integration von Flüchtlingen vom ersten Tag an zu betreiben.
Der Flüchtlingspakt enthält u.a. eine Vereinbarung zwischen Land und Kommunen (an die sich der Schleswig-Holsteinische Landkreistag laut seiner Plöner Erklärung vom 19.6.2015 offenbar nicht mehr vollständig gebunden fühlt).
Weiterhin enthält der Pakt Zielvereinbarungen zu den Themen "Engagement und Information", "Aktives Miteinander", "Erstaufnahme", "Erstaufnahme und Integrationssteuerung", "Zuwanderungsverwaltung", "Koordinierung, Betreuung und Ehrenamt", "Wohnen", "Sprachförderung für erwachsene Zuwanderer", "Frühkindliche Bildung", "Bildung und Kultur", "Unbegleitete Minderjährige", "Ausbildung", "Arbeit" und "Gesundheit".
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hatte gemeinsam mit Anderen im Vorfeld der Flüchtlingskonferenz ausführliche Papiere zu flüchtlingspolitischen Handlungsbedarfen und Umsetzungsstzrategien in den Prozess eingespeist, die allerdings leider nicht in allen an der Vorbereitung der Konferenz beteiligten Häusern der Landesregierung Beachtung gefunden haben.
Der Flüchtlingsrat hatte am 6.5.2015 nach der Konferenz seiner Erwartung Ausdruck verliehen, dass der Pakt bei weitherziger Auslegung bestehender Rechtslagen und v.a. mit dem Willen, wirklich allen Flüchtlingsgruppen die im Pakt versprochene Förderung angedeihen zu lassen, die Situation von hierzulande Asyl und Zukunft Suchenden tatsächlich positiv und nachhaltig verändern könnte. Die Ergebnisse des Berliner Flüchtlingsgipfels vom 18.6.2015 gießen allerdings so einiges Wasser in den schleswig-holsteinischen Wein der Hoffnung.