Mit Blick auf die Staaten Liberia, Sierra Leone, Guinea, Senegal und Nigeria und die dort grassierende Ebola-Epedemie weist das IMSH die Ausländerbehörden darauf hin, Ausreisepflichtige aus diesen Staaten auf die Möglichkeit der Asylantragstellung hinzuweisen und bevor aufenthaltsbeendende Fakten geschaffen werden, die Fallakten dem Innenministerium vorzulegen.