Für aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Kommunen verteilte Schutzsuchenden wird nun einmalig 900 Euro für tatsächlich geleistete Betreuung als freiwillige Leistung des Landes gewährt.
Für aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Kommunen verteilte Schutzsuchenden wird nun einmalig 900 Euro für tatsächlich geleistete Betreuung als freiwillige Leistung des Landes gewährt.