Mit diesem Erlass des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten wird der zugrundeliegende <link http: www.frsh.de artikel erlass-zur-aufnahme-syrischer-fluechtlinge-in-sh external-link-new-window external link in new>Erlass vom 28.8.2013 zum fünften Mal verlängert. Neu ist darüber hinaus die Erweiterung des Famuilienbegriffs und die eindeutige Befristung der Verpflichtungserklärung auf 5 Jahre.
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