MILISH: Runderlass zu Anspruchseinschränkungen AsylbLG
Erlass
Gemäß Runderlass vom 1.4.2020 müssen Anspruchseinschränkungen gem. § 1a AsylbLG mit Blick auf die Corona-bedingte Unmöglichkeit zwangsweise oder freiwillige Ausreisen von Ausreisepflichtigen zu vollziehen, zurückgenommen werden